Amnesty-Bericht kritisiert Lücken bei Sozialhilfe

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert das System der Sozialhilfe in Österreich. In einem aktuellen Bericht wird etwa der Zugang als zu restriktiv bzw. umständlich beschrieben. Auch wird der geltende Modus mit Obergrenzen für die Leistung als inadäquat geschildert.

Für den gut 60-seitigen Bericht wurden seitens der Studienautorinnen und -autoren Experten sowie Bezieher der Sozialhilfe befragt. Vor allem bei vulnerablen Gruppen sieht man Missstände.

Hürden für Menschen mit Behinderung

Für Probleme sorgt etwa, dass Menschen mit Behinderung erst ihre Eltern auf Unterhalt klagen müssen, ehe sie einen Anspruch auf die Sozialhilfe haben. Gleiches gilt für ehemalige Partner nach Trennungen – jeweils nur für den Fall, dass die Erfüllung der Forderungen realistisch ist.

Weniger für subsidiär Schutzberechtigte

Eine weitere Gruppe, der besonders Augenmerk geschenkt wird, sind subsidiär Schutzberechtigte. Diese haben im Gegensatz zu Asylberechtigten keinen Zugang zu Sozialhilfe, sondern können nur die geringer dotierte Grundversorgung beziehen.

Ruf nach sozialen Grundrechten in Verfassung

Kritik an den in der Studie problematisierten Zuständen kam von SPÖ-Volksanwalt Bernhard Achitz. „Es gibt Hinweise, dass Menschen, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, durch extensive Auslegung der Mitwirkungspflicht vergrault werden“, schrieb er in einer Aussendung. Auch der Volksanwaltschaft kämen immer wieder Fälle unter, wo Erwachsene ihre Eltern klagen sollen und Pensionisten und Pensionistinnen ihre Kinder.

Der Bericht war auch Anlass für mehrere NGOs, abermals Kritik an der Sozialhilfe zu üben. Statt in einer Krisensituation Schutz zu bieten, führe das neue Gesetz zu einer Ausbreitung der Not, bemängelte etwa die Armutskonferenz in einer Aussendung. Österreich sei das einzige Land der EU, dessen Verfassung keine sozialen Grundrechte beinhaltet, meinte außerdem das Vertretungsnetz. Diese Lücke sollte geschlossen werden.