Kinderschutz: Verordnung zu Schulkonzepten vor Begutachtung

Die schon seit Längerem angekündigte Verordnung zu verpflichtenden Kinderschutzkonzepten an Schulen soll demnächst in Begutachtung gehen. Das kündigte ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek heute an. In Kraft treten soll die Verpflichtung mit dem Schuljahr 2024/25.

Unter anderem soll es Musterkonzepte geben, die die Schulen dann an ihren individuellen Standort anpassen müssen. „Der Aufwand für die Schulen soll so gering wie möglich gehalten werden“, so Polaschek.

So müssen Schulen etwa für sich klären, ob es auf ihrem Gelände schlecht ausgeleuchtete Gänge und nicht einsehbare Ecken gibt. Außerdem müssen klare Entscheidungsketten bei Verdachtsfällen geschaffen und konkrete Ansprechpersonen genannt werden.

Schülerinnen und Schüler sollen durch die Kinderschutzkonzepte besser vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen geschützt werden. Konkret geplant sind ein Verhaltenskodex, eine Risikoanalyse, Kinderschutzteams an jedem Standort und die Festlegung, wie bei möglichen Gefährdungen vorgegangen wird.

Interessenvertretungen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften haben zuletzt allerdings gewarnt, dass ein effektiver Kinderschutz nur mit zusätzlichen Ressourcen für die Schulen möglich sei.