FPÖ-Unterlassungsklage: Berufung des ORF abgewiesen

FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat ein weiteres Mal mit seiner Unterlassungsklage gegen den ORF wegen der Bezeichnung „blaue Regierungsbande“ gewonnen. Die Bezeichnung war im Rahmen eines ZIB-Magazin-Beitrags im Mai 2022 mit dem Titel „Ministerkarussell dreht sich weiter“ gefallen. Bereits im vergangenen Herbst bekamen die Freiheitlichen vor dem Handelsgericht recht. Nun entschied auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien zugunsten der Partei.

Der ORF hatte gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Berufung erhoben und argumentiert, dass Kickl gar nicht angesprochen gewesen sei, sondern nur die übrigen freiheitlichen Mitglieder der damaligen Bundesregierung. Zudem handle es sich um keinen strafrechtlichen Vorwurf. Letztlich wurde ausgeführt, dass die Bezeichnung „Regierungsbande“ vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Die FPÖ trat dem entgegen, das OLG wies die Berufung des ORF nun ab. Zusammengefasst handle es sich um einen ehrenrührigen und damit unzulässigen Wertungsexzess, heißt es. Kickl habe mit den Vorgängen, die im „Ibiza-Video“ vorkommen und auf die sich der ORF bezog, nichts zu tun. Es fehle daher an Tatsachensubstrat für die Äußerung einer derartigen Behauptung.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde nicht zugelassen. Dem ORF bleibt die Erhebung einer außerordentlichen Revision.