Gutachten: „Freiwillige Verpflichtung“ von Medizinstudierenden

Der Medizinrechtler Karl Stöger (Uni Wien) hält eine „freiwillige Verpflichtung“ von Medizinstudierenden etwa über eine Landarztquote grundsätzlich für möglich. Zu diesem Ergebnis kommt er in einem von der Arbeiterkammer (AK) beauftragten Gutachten.

Allerdings müssten bestimmte Grenzen eingehalten werden – so dürften etwa nur so viele Plätze „reserviert“ werden, wie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung nötig sind. Auch die Bindungsdauer dürfe nicht zu lange sein.

Gemischte Reaktionen

Unterstützt wurde die AK-Forderung auch vom Vizeobmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, in einer Aussendung. „Die, die sich verpflichten, sollen zuerst die verfügbaren Studienplätze bekommen, erst danach jene, die eine Karriere in der Privatmedizin bevorzugen bzw. sich nicht verpflichten wollen.“

Ablehnend zeigte sich dagegen der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, im Ö1-Mittagsjournal: Der öffentliche Bereich sei sehr wichtig für die Gesundheitsversorgung – bei der Aufnahme von Studierenden hierfür andere Kriterien anzuwenden als für die restliche Medizin halte er für nicht sinnvoll. Vielmehr brauche es ein Signal, dass eine Tätigkeit als Kassenarzt attraktiv ist.

Forderung von Nehammer

Ausgangspunkt des Gutachtens war die Forderung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) im Vorjahr, Medizinerinnen und Medizinern nach ihrem Studium eine gewisse Zeit lang eine Art Berufspflicht aufzuerlegen. Jene, die ein Medizinstudium in Österreich absolviert haben, sollten „dann eben auch der Gesellschaft ein Stück weit etwas von dem zurückzugeben, was sie kostenlos in Anspruch genommen haben“.

Bereits im Vorjahr verfasste Stöger für die Ärztekammer ein Gutachten, in dem er zum Schluss kam, dass eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung etwa zu einer Tätigkeit in öffentlichen Krankenhäusern und Kassenpraxen verfassungs- und unionsrechtlich unzulässig wäre.