Vager Entwurf könnte Zugang zu Masterstudien beschränken

Das Hochschulpaket aus dem Wissenschaftsministerium hat eine Debatte über Zugangshürden für Masterstudien ausgelöst. Künftig sollen Masterstudien beschränkt werden können, wenn sie „vom Nachweis ausreichender Kenntnisse oder besonderer Befähigung“ abhängen.

Kritiker und Kritikerinnen monieren, dass dadurch flächendeckende Beschränkungen zu allen Masterstudien eingeführt werden können. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sieht das aufgrund der Formulierung ähnlich. Die Kriterien seien „relativ unbestimmt“, heißt es in einer Stellungnahme.

„Spannungsverhältnis“ mit Verfassung

Als Nachweis „ausreichender Kenntnisse“ könnte der Abschluss eines Bachelorstudiums verstanden werden. „In diesem Fall würde die vorgeschlagene Regelung eine generelle Beschränkung des freien Zugangs zu allen Master- und Doktoratsstudien ermöglichen.“

Zudem könnte der Interpretationsspielraum im „Spannungsverhältnis“ mit dem verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzip stehen. Dieses sieht vor, dass staatliches Handeln nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden darf. Ist ein Gesetzestext zu unbestimmt, können sich Probleme in der Umsetzung ergeben.

Uniko begrüßt Möglichkeit

Zuvor hatte schon der renommierte Rechtsexperte Walter Obwexer argumentiert, dass die Passage geeignet sei, den freien Zugang zu allen Master- und Doktoratsstudien zu beschränken. Das Wissenschaftsministerium widersprach allerdings. Das Ziel sei nicht, flächendeckende Zugangsbeschränkungen für Masterstudien einzuführen. Jedes Rektorat einer Universität soll selbst entscheiden, hieß es sinngemäß.

Aus den anderen Stellungnahmen ist allerdings zu entnehmen, dass die Regelung sehr wohl zu weitreichenden Folgen führen kann. Für die Universitätenkonferenz (Uniko) ist es eine „geeignete und sachgerechte Maßnahme für eine Handhabung der starken Nachfrage bestimmter Studien“. Auch die Technische Universität Wien begrüßt die Regelung.

Uni Klagenfurt schlägt weitere Beschränkung vor

Die Universität Klagenfurt schlägt angesichts des Vorhabens gleich Aufnahmeverfahren für Bachelorstudien, die in einer Fremdsprache angeboten werden, vor. Bisher ist das Rektorat einer Uni berechtigt, in fremdsprachigen Master- und Doktoratsstudien eine Studierendenanzahl festzulegen.

Ganz anders die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH): „Die Möglichkeit der Ausweitung von Zugangsbeschränkungen auf alle Master- und Doktoratsstudien wird insbesondere auch in Hinblick auf die Lehramtsstudien vonseiten der ÖH klar abgelehnt.“