Volksanwalt-Kritik an Verstößen in Behinderteneinrichtungen

In heimischen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung wird die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung teils nicht erfüllt. Österreich habe sich aber zu deren Umsetzung verpflichtet, betonte die Volksanwaltschaft heute.

In manchen Einrichtungen fehlten sexualpädagogische Konzepte und Bezugspersonen, teilweise seien Übernachtungsbesuche und das Recht auf Familienleben eingeschränkt, sagte SPÖ-Volksanwalt Bernhard Achitz.

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft hatten von April 2022 bis Juni 2023 insgesamt 161 Einrichtungen in ganz Österreich zur sexuellen Selbstbestimmung unter die Lupe genommen. Diese ist Teil des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben, wurde bei dem Pressegespräch in Wien erläutert. Die nun veröffentlichten Ergebnisse und Empfehlungen zeigten teils große Fortschritte in den vergangenen Jahren, es sei aber noch viel zu tun, berichtete Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung des Landes Kärnten.