Uniprofessoren machen sich für Verjährung von Plagiaten stark

Plagiatsvorwürfe haben in den vergangenen Jahren die Politik geprägt. Im Zuge des umfassenden Hochschulpakets soll die wissenschaftliche Integrität gesetzlich neu organisiert werden. Diese Woche endete die Begutachtung, in der sich der Verband für Universitätsprofessoren und -professorinnen (UPV) für eine Verjährung von Plagiaten starkmachte.

„Auch wenn das politisch – nicht zuletzt durch die Medienwirksamkeit selbst ernannter ‚Plagiatsjäger‘ – schwierig zu kommunizieren ist, sprechen etliche sachliche Gründe dafür“, hält der Verband fest. Mit „Plagiatsjäger“ ist wohl Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber gemeint, der aus eigenem Antrieb und gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten auf Plagiate prüft.

Schwierig, alte Arbeiten zu überprüfen

In der Stellungnahme wird argumentiert, dass es auch im Strafrecht und in der Verwaltung Verjährungsfristen gibt. Es sei für Universitäten auch aus „praktischen Gründen“ sehr schwierig, Abschlussarbeiten seriös zu überprüfen, die Jahrzehnte zurückliegen: „Dafür benötigt man Gutachterinnen bzw. Gutachter, welche die Arbeit im Kontext der Zitierpraxis jener Zeit im jeweiligen Arbeitsgebiet beurteilen können.“

Arbeiten seien oft auch unter anderen Bedingungen verfasst worden, „bei denen Studierende praktisch kaum in diesen Fragen geschult wurden“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Der Verband verweist auch auf geänderte Zitierpraxen und die Digitalisierung, die neue Möglichkeiten schuf. Man plädiert für eine Verjährungsfrist, auch um „Rechtssicherheit im Bestandsschutz zu schaffen“.

Ähnlich äußerte sich die Personalvertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals. Vor dem Hintergrund von „teilweise öffentlich ausgerichteten und mitunter von existenzbedrohendem Ausmaß begleiteten – und letztlich substanzlosen – Plagiatsvorwürfen“ setzt sich die Vertretung ebenfalls für eine Regelung ein, ohne eine Verjährungsfrist zu betonen.

Versuch der Verjährung gescheitert

Tatsächlich hätte es eine Verjährungsfrist für Plagiate 2021 fast in das Universitätsgesetz geschafft. Der Entwurf sah vor, dass nach 30 Jahren der akademische Grad nicht mehr widerrufen werden kann. Der damalige ÖVP-Wissenschaftsminister Heinz Faßmann argumentierte, dass fast alle Delikte verjähren, das müsse auch für Plagiate gelten.

Der Verfassungsdienst hatte damals allerdings Zweifel ventiliert. Es wäre möglich, „erschlichene akademische Grade zu ‚ersitzen‘“, hieß es in der Stellungnahme. Kommunikationswissenschaftler Weber lehnte eine solche Regelung ohnehin ab, wie er damals in mehreren Medien betonte. Am Ende wurde das Vorhaben fallengelassen.

Dem Verband der Uniprofessoren und -professorinnen ist eine Frist von 30 Jahren ohnehin zu lange. „Ein sinnvoller Zeitrahmen dafür könnte zehn Jahre ab Beurteilung der Arbeit sein“, schreiben sie heute. Ob die Debatte angesichts der jüngsten Plagiatsvorwürfe erneut an Fahrt gewinnt, ist fraglich.