Unis wollen Zulassungsanträge pro Person beschränken

Die Universitäten wollen die Zahl der Zulassungsanträge pro Person und Semester beschränken.

Derzeit gebe es in der Praxis Fälle, in denen eine einzelne Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stelle, heißt es in Begutachtungsstellungnahmen zur Novelle des Hochschulgesetzes. Das bringe die Studienadministration „an ihre Belastungsgrenzen“, so das Netzwerk Studium der Unis.

Im Netzwerk sind Vertreterinnen und Vertreter jener Abteilungen an den Unis, in deren Aufgabenbereich unter anderem die Studienzulassung fällt. Durch die zunehmende Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung werde die Vielzahl an Anträgen erst möglich, wird argumentiert.

„Wenig fokussierte Studienwahl“

Ebenso argumentiert die Uni Wien. Mittlerweile würden von vielen Studienwerbern Anträge für eine Vielzahl an Studien gestellt, was einerseits auf eine „wenig fokussierte Studienwahl“ schließen lasse und andererseits den Verwaltungsaufwand enorm nach oben treibe.

Im Schnitt würden pro Antragsfrist und Person drei Anträge auf Zulassung gestellt. Der „Rekord“ stehe bei 28 Anträgen eines einzigen Studienwerbers in einer Zulassungsfrist.

Daher schlagen Netzwerk und Uni Wien eine Regelung vor, wonach das Rektorat einer Uni die Zahl der möglichen Zulassungsanträge pro Person und Frist zahlenmäßig begrenzen können soll.