Österreich zu Vorlage von Klimaplan aufgefordert

Die Europäische Kommission hat Österreich gestern in Brüssel erneut zur Vorlage seines Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) aufgefordert. Die Brüsseler Behörde eröffnete im Dezember 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren.

Österreich hatte seinen NEKP-Entwurf nicht fristgerecht nach Brüssel gesandt und gehört so mit Polen zu den einzigen Säumigen: Alle 25 weiteren EU-Länder haben ihre Entwürfe bereits nach Brüssel übermittelt.

Bereits eingereichter Entwurf zurückgezogen

Grund für die heimische Verzögerung ist, dass der von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Oktober übermittelte Entwurf von Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zurückgezogen worden war. Edtstadler begründete ihr Handeln damit, dass der NEKP nicht der österreichischen Regierungsposition entspreche.

Das Klimaschutzministerium widersprach dem nun erneut und spielte den Ball zurück zu Edtstadler. „Wenn das Europaministerium seinen einseitig erhobenen Einwand zurückzieht, kann die Kommission den Entwurf prüfen und das Vertragsverletzungsverfahren wieder eingestellt werden“, hieß es auf Anfrage der APA. Der vorliegende Entwurf enthalte ohnehin die Maßnahmen, die die Regierung bereits beschlossen habe.

Österreich muss sich zu den Vorwürfen der Kommission äußern und rasch einen Entwurf vorlegen. Nach Ablauf der Frist gibt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der eine zweite Frist gesetzt wird. Ein Vertragsverletzungsverfahren wird eröffnet, wenn sich ein Mitgliedsstaat nicht an EU-Rechtsvorschriften hält. In letzter Instanz kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten.