„SZ“: Neues Verfassungsschutz-Gutachten zu AfD in Arbeit

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“) daran, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Das ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung gestern Abend. Bisher wird die AfD als Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt.

Doch sitzt laut „SZ“ ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen. Lediglich aus Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Beamten noch etwas warten.

„Verhältnis zu Russland“ als neuer Punkt

Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 ist laut „SZ“ in internen E-Mails des Bundesamts von einem „AfD-Folgegutachten 2023“ die Rede, an dem gearbeitet werde. Im April kursierte demzufolge in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung. Das Dokument liste die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthalte unter der Überschrift „Entwicklung der Partei seit März 2022“ aber auch einen neuen Punkt: „Verhältnis zu Russland“.

Warten auf Urteil im März

Im Dezember 2023 hätte demzufolge das Gutachten fertig sein sollen. Nur die Justiz hat diesen Zeitplan dann offenbar gebremst. Das Oberverwaltungsgericht Münster, das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren „Verdachtsfall“-Status entscheiden muss, hat seine Verhandlung in der Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt.

In internen Verfassungsschutz-Mails heißt es dazu laut „SZ“, die zu erwartenden „Erwägungen“ des Gerichts sollten im neuen AfD-Gutachten noch „möglichst berücksichtigt werden“.

Auf Anfrage der „SZ“ teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit: „Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht.“