Kurz empfindet Schuldspruch als „unfair“

Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat nach seinem nicht rechtskräftigen Schuldspruch im Falschaussageprozess vergangene Woche im ZIB2-Interview neuerlich zur Verteidigung ausgeholt und eine Vermischung von Politik und Justiz kritisiert. „Der Prozess ist überhaupt einmal zustande gekommen, weil Abgeordnete der Opposition mich angezeigt haben“, sagte er gestern – er ortete daher eine „eindeutige politische Komponente“. Die Entscheidung des Richters empfand er als „unfair“.

Kurz wurde von Richter Michael Radasztics zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, Kurz’ Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli, der ebenfalls wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss angeklagt war, zu sechs Monaten. Beide hätten die Rolle von Kurz bei der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt.

Ex-Kanzler Kurz verteidigt sich

Die nicht rechtskräftige Verurteilung empfindet Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als „unfair“, sagte Kurz am Montagabend im ZIB2-Intervew.

Der Ex-Kanzler betonte stets – auch im U-Ausschuss –, er sei informiert, aber nicht involviert gewesen. Richter Radasztics sah das anders. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Rechtsmittel angemeldet.

„Ich gebe zu, ich hätte die Frage vielleicht besser oder ausführlicher beantworten können, aber ich finde schon, dass die Sanktion des Strafrechts für das Nicht-ausführlich-genug-Beantworten einer Frage eine relativ harte ist“, hielt er weiters fest. Einmal mehr betonte Kurz auch, dass er nicht in die Politik zurückkehren möchte und auch nicht vorhabe, bei späteren Wahlen anzutreten.

Keine Rechtsmittel vonseiten der WKStA

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) meldete unterdessen keine Rechtsmittel gegen das Urteil an. Kurz’ Verteidiger Otto Dietrich sowie der Verteidiger von Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli, Werner Suppan, gaben bereits zu Ende der Verhandlung bekannt, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden.