Kurz-Urteil: U-Ausschuss-Richterin betont „klare Regeln“

Nach dem Schuldspruch gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage vor einem U-Ausschuss stellt sich auch die Frage, ob sich das Urteil auf künftige U-Ausschüsse auswirken könnte. Mögliche Konsequenzen eines Aussageverhaltens seien den Auskunftspersonen „schon bisher hinlänglich bekannt“ gewesen, sagte Verfahrensrichterin Christa Edwards gestern zu ORF.at.

Das – nicht rechtskräftige – Urteil werde zu mehr Entschlagungen und Erinnerungslücken führen, hieß es in den vergangenen Tagen in diversen Medien. Auch Kurz sagte gestern in der ZIB2: „Viele Leute werden nicht mehr hingehen, andere werden sich entschlagen, und die, die dorthin gehen und sich nicht entschlagen, werden sich an nichts mehr erinnern können“, so der Ex-Kanzler.

Auskunftspersonen wissen über Folgen Bescheid

Edwards, die in den im März startenden U-Ausschüssen als Verfahrensrichterin sitzen wird, sieht sich nicht als Hellseherin. „Ob sich Auskunftspersonen künftig vermehrt entschlagen wollen werden, kann ich persönlich naturgemäß nicht vorhersehen“, so die erfahrene Richterin. Personen, bei denen es Anhaltspunkte für ein mögliches Entschlagungsrecht gab, hätten sich schon bisher „recht häufig und weitreichend“ darauf berufen.

Sie erinnerte auch daran, dass es neben dem Kurz-Urteil jüngst ein weiteres Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage vor einem U-Ausschuss gab. Ein Oberstaatsanwalt hatte angegeben, sich nicht mehr an den Sachverhalt erinnern zu können. In erster Instanz wurde er für schuldig befunden, später wurde der Spruch aufgehoben.

Unter Umständen könne sogar die Aussage, „sich an etwas nicht erinnern zu können, zur Einleitung eines Strafverfahrens führen“, so Edwards. „Die theoretisch möglichen Konsequenzen eines Aussageverhaltens waren daher den Auskunftspersonen schon bisher hinlänglich bekannt.“

„Gewisse Großzügigkeit“ in U-Ausschüssen

In U-Ausschüssen gilt die Wahrheitspflicht. Auskunftspersonen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, können sich aber ihrer Antwort entschlagen. Edwards betonte, dass die Gründe und Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschlagung „gesetzlich klar geregelt“ seien.

Gleichzeitig bedürfe es in U-Ausschüssen einer „gewissen Großzügigkeit“, weil Auskunftspersonen trotz diverser Vorwürfe zur Wahrheit verpflichtet sind und kein begründungsloses Recht zu schweigen haben. „Aus meiner Sicht musste daher mit dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, schon immer verantwortungsvoll und sorgsam umgegangen werden.“