EU-Parlament: Mehr Schutz vor Klagen für Journalisten

Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg mit großer Mehrheit für die SLAPP-Richtlinie gestimmt. Ihr Ziel ist, grenzüberschreitende strategische SLAPP-Klagen (Strategic lawsuit against public participation) gegen Journalistinnen und Journalisten sowie Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für Grundrechte oder gegen Desinformation einsetzen, zu erschweren.

546 Parlamentarier stimmten für die Richtlinie, 47 dagegen, und 31 enthielten sich. Die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS votierten dafür, die FPÖ dagegen.

Missbrauch soll eingedämmt werden

Die Regelung soll Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wie Grundrechten, Korruptionsvorwürfen und dem Kampf gegen Desinformation befassen, vor unbegründeten und missbräuchlichen Klagen schützen.

Unbegründete Klagen können in Zukunft vorzeitig zurückgewiesen werden. Weiters gibt es die Möglichkeit, vom Kläger die Zahlung der geschätzten Verfahrenskosten einschließlich der Rechtsvertretung des Angeklagten und Schadenersatz zu verlangen.

Auch Strafen für Kläger möglich

Das Gericht kann den Klägern, bei denen es sich laut EU-Parlament häufig um Politikerinnen und Politiker, Unternehmen und Lobbygruppen handelt, auch Strafen auferlegen, beispielsweise die Zahlung von Schadenersatz.

Der Schutz gilt für alle grenzüberschreitenden Fälle. Davon ausgenommen sind nur Fälle, bei denen sowohl die beklagte als auch die klagende Partei aus demselben EU-Land stammt wie das Gericht – oder wenn der Fall nur für einen Mitgliedsstaat relevant ist.

Im Jahr 2022 wurden laut der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyn Regner (SPÖ) Regner, EU-weit schätzungsweise 161 SLAPP-Klagen eingereicht. Sie bezeichnete die Richtlinie als einen wichtigen Schritt zum Schutz der Demokratie in der EU. Ähnlich äußerten sich die grüne Delegationsleiterin Monika Vana sowie der ÖVP-Sprecher für den Rechtsausschuss, Christian Sagartz.

Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Regeln in ihre nationalen Systeme umzusetzen.