Mehr als 15.000 Betretungsverbote 2023

Österreichweit sind im vergangenen Jahr 15.115 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen worden. Diese Zahlen gab das Bundeskriminalamt bekannt.

Die meisten davon entfielen dabei (sowohl absolut als auch pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner) auf die Bundeshauptstadt Wien. Dort kam es im vergangenen Jahr zu 4.272 Betretungsverboten bzw. 2,2 Betretungsverboten/1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Die weiteren Zahlen je Bundesland bewegen sich zwischen 1,2 und 1,7 Betretungsverboten/1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei bilden Vorarlberg und Tirol die Schlusslichter in der Statistik mit jeweils einem Wert von 1,2.

Davor liegen die Steiermark (1,4), Salzburg (1,5), das Burgenland (1,5), Kärnten (1,6), Niederösterreich (1,6) und Oberösterreich (1,7).

Kontinuierliche Steigerung seit 2020

Bei Betrachtung der absoluten Zahlen entspricht die Statistik in etwa der Reihung der neun Bundesländer nach Einwohnerzahlen.

Niederösterreich mit 2.784 Betretungsverboten liegt hinter der Bundeshauptstadt, gefolgt von Oberösterreich mit 2.656 Wegweisungen. Dahinter befinden sich die Steiermark (1.715), Tirol (946), Kärnten (933), Salzburg (850), Vorarlberg (503) und das Burgenland (456).

Die Anzahl der Betretungs- und Annäherungsverbote ist österreichweit seit 2020 kontinuierlich gestiegen: So weist der Gewaltschutzbericht des Bundeskriminalamts für das erste Pandemiejahr 11.652 Maßnahmen aus, 2021 stieg die Zahl auf 13.690, 2022 waren es 14.643 Wegweisungen.

Innenministerium will „Dunkelfeld kleiner machen“

Vom Innenministerium hieß es zu diesem Trend, die Zahlen zeigten, dass die Bereitschaft zur Anzeige „hoch“ sei. Ein „deutliches Zeichen, dass man der Polizei vertraut und sich die gefährdeten Personen an uns wenden“, teilte eine Sprecherin des Bundeskriminalamts mit.

„Auf diese Weise wird das Dunkelfeld von häuslicher Gewalt kleiner“, ergänzte sie. Für diese Bemühungen sei die Zahl von Betretungsverboten „ein direkter Gradmesser“, so ein Ressortsprecher des Ministeriums.

Zudem wurde erneut darauf verwiesen, dass sich die Fallkonferenzen seit 2020 beinahe verzehnfacht hätten. Des Weiteren wurde betont, dass mit 2021 verpflichtende mindestens sechsstündige Gewalttrainings für Gefährder und ein Jahr später 2022 obligate Waffenverbote für Gefährder eingeführt wurden.

Zudem seien in der Vergangenheit Polizistinnen und Polizisten laufend sensibilisiert und die Anzahl an Präventionsbeamten erhöht worden.