Gericht: Nordirisches Amnestiegesetz wider Menschenrecht

Ein umstrittenes britisches Gesetz, das Beteiligten an der Gewalt während des Nordirland-Konflikts Immunität vor Strafverfolgung gewährt, verstößt laut dem Urteil eines Gerichts in Belfast gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Er sei überzeugt, dass die Immunität von der Strafverfolgung die Rechte des Hauptantragsstellers gemäß Artikel zwei der EMRK verletzt, sagte Richter Adrian Colton gestern. Der Artikel bekräftigt das Recht auf Leben.

Colton entschied außerdem, dass das Gesetz auch gegen Artikel drei verstoße. Dieser verbietet „Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“.

Kein Beitrag zur Aussöhnung

Mehrere Opfer der Gewalt in Nordirland waren gegen das Gesetz vorgegangen, das im September trotz heftiger Kritik verabschiedet worden war. Das Gesetz sieht die Schaffung einer Wahrheitskommission vor, die britischem Sicherheitspersonal sowie Mitgliedern paramilitärischer Gruppen Amnestie für Verbrechen während des Nordirland-Konflikts gewährt, wenn sie mit der Kommission kooperieren.

Das Gericht in Belfast argumentierte nun jedoch, es gebe keine Beweise dafür, dass die Immunität in irgendeiner Weise zur Aussöhnung in Nordirland beitragen werde.

Der Nordirland-Konflikt zwischen probritischen Protestanten und nach Unabhängigkeit von London strebenden Katholiken war 1998 mit dem Karfreitagsabkommen beendet worden. In dem Konflikt waren in drei Jahrzehnten mehr als 3.500 Menschen getötet worden.