Auto auf Autobahn
ORF/Georg Hummer
Zu schnell unterwegs

Rasern droht ab sofort Pkw-Beschlagnahmung

In Tirol war ein Autofahrer in einer 60-km/h-Zone mit 164 km/h unterwegs, im Burgenland hat ein anderer im Ortsgebiet auf 120 km/h beschleunigt. Die Liste der Raser, die in den letzten Wochen erwischt wurden, lässt sich mühelos fortsetzen. Mit schärferen Sanktionen will die Politik dagegen vorgehen: Ab sofort kann auch das Auto des Rasers beschlagnahmt werden.

Das sieht die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die am 1. März in Kraft trat. Wer das Tempolimit im Ortsgebiet um 80 km/h und außerorts um 90 km/h (z. B. 220 km/h auf der Autobahn) überschreitet, verliert sein Auto. Es soll zunächst beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Ein Großteil des Erlöses, der später durch die Versteigerung erzielt wird, geht an den Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.

Grafik zeigt Daten zu härten Strafen für Raser
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Für Personen, die keine Vorstrafe haben, gelten dieselben Limits. Das Fahrzeug wird aber nur „vorläufig“ beschlagnahmt. Der Führerschein wird ebenfalls vorläufig abgenommen – eine Weiterfahrt ist für den Lenker also ohnehin nicht mehr möglich.

Schärfere Regeln für Führerscheinabnahme

Fährt der Raser bzw. die Raserin ein fremdes Kfz, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- und Mietautos. In solchen Fällen erfolgt im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Schon seit März 2023 gilt zusätzlich eine Verschärfung bei der Führerscheinabnahme. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts und 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Früher lag das im Ermessen der einschreitenden Beamtinnen und Beamten.

Gewessler: Kein Verständnis für extreme Raserei

Das Verkehrsministerium rechnet mit bis zu 445 Fällen pro Jahr, in denen es zu einer behördlichen Beschlagnahme des Fahrzeugs und in der Folge zu einem Verfall kommen könnte. Österreich folgt mit dieser Maßnahme dem Beispiel anderer europäischer Länder. Die Beschlagnahme hätte eigentlich schon 2023 in Kraft treten sollen.

Laut vorläufigen Ergebnissen der Statistik Austria war bei 13,7 Prozent der Unfälle mit Personenschaden in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 eine nicht angepasste Geschwindigkeit die Hauptunfallursache. Bei tödlichen Unfällen steigt der Wert deutlich auf knapp 30 Prozent.

„Extreme Raser gefährden auf unseren Straßen die Gesundheit und das Leben von unbeteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern“, hielt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer schriftlichen Stellungnahme fest. Es gebe eine Geschwindigkeit, bei der das Auto zur Waffe werde. „Für extreme Raserei gibt es keine Entschuldigung und kein Verständnis. Für dieses Verhalten gibt es immer nur entschlossene Konsequenzen.“