Asyl: Tätigkeitsfeld wird leicht ausgeweitet

Geflüchtete können in Österreich künftig etwas mehr für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. Das sieht ein Entwurf des Innenministeriums an die Länder vor.

Laut dem Papier, das der APA vorliegt und über das zunächst der „Standard“ berichtete, können Personen in der Grundversorgung künftig auch dann tätig werden, wenn Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt.

Bisher war ein entsprechender Einsatz nur möglich, wenn er sich im direkten Einflussbereich von Ländern und Gemeinden abspielte. Bei den Einsatzmöglichkeiten handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten, etwa Rasenpflege.

Als Beispiele nannte das Innenministerium nun auch Tätigkeiten in Altersheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- und Friedhofsverwaltung. Ebenfalls angeführt wurden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten.

Keine Verpflichtung

Verpflichtend sind diese Tätigkeiten nicht. Genau das hatte aber beispielsweise Oberösterreich gefordert. Nunmehr zeigte man sich in der Stellungnahme zu dem Entwurf mit der Neuregelung durch das Innenministerium zufrieden. Das Thema Verpflichtung wird nicht erwähnt.

In Vorarlberg will die ÖVP an der von ihr verlangten Verpflichtung festhalten. „Wir sind der Meinung, es geht auch verpflichtend, wir suchen nach einer rechtlichen Möglichkeit zur Umsetzung“, sagte Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) auf APA-Anfrage. Grundsätzlich gehe der Entwurf des Innenministeriums aber in die richtige Richtung. Darüber hinaus wünschte sich Vorarlberg das im Bundesland bis 2016 praktizierte Projekt „Caritas Nachbarschaftshilfe“ zurück, das vom Sozialministerium abgedreht worden sei. Bei der Nachbarschaftshilfe konnten Asylwerbende stundenweise private Hilfsarbeiten in Haus und Garten übernehmen und erhielten dafür vier Euro pro Stunde.

FPÖ-Chef Herbert Kickl sagte, dass die Regierung einen „Bauchfleck“ hingelegt habe. Die ÖVP versuche nur Asylwerbern „bessere Karten“ für das Verfahren zu verschaffen. Eine Arbeitspflicht für „anerkannte Flüchtlinge“ bis zum Wegfall ihres Fluchtgrunds und ihrer Heimreise wäre sinnvoller, so Kickl.