Klage gegen EZB: Österreichischer Kartograf abgeblitzt

Seine Europagrafik diente als Vorlage für Milliarden von Euro-Geldscheinen, doch die Vergütung für den Schöpfer bleibt mager: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage eines inzwischen 87 Jahre alten österreichischen Kartografen ab, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) in erster Instanz 5,5 Mio. Euro für die Nutzung seines Werks verlangt hatte. Es bestehe kein Nachvergütungsanspruch, so das OLG heute, denn die auf den Euro-Scheinen abgebildete Landmasse stelle tatsächlich ein anderes Werk dar.

Revision wurde nicht zugelassen, möglich wäre jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH). Der Anwalt des Kartografen, Philip M. Jakober, sagte in einer ersten Reaktion, er halte es für „sehr wahrscheinlich“, dass er den Weg zum BGH beschreiten werde. Die ursprüngliche Millionenforderung seines Mandanten sei keineswegs vom Tisch.

1997 hatte der Kartograf nach Angaben seines Anwalts gegen Zahlung von 30.000 Schilling – umgerechnet 2.180 Euro – die Nutzungsrechte für die Europadarstellung an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) übertragen. Später ging diese Lizenz auf die EZB über. Das Gericht aber befand, dass die Bilddatei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden sei, aber gleichzeitig so weit davon abgewichen, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei.