„Rot-blauer“ U-Ausschuss: SPÖ und FPÖ blitzten vor VfGH ab

SPÖ und FPÖ sind mit ihrem Wunsch nach Akten aus dem Justizministerium im von der ÖVP initiierten Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ vor dem Höchstgericht abgeblitzt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies einen entsprechenden Antrag heute ab. Ob der Untersuchungsgegenstand an sich der Verfassung entspricht, prüfte der VfGH nicht.

VfGH: Begründung vorgelegt

Abgeordnete von SPÖ und FPÖ wollten aus dem Justizministerium staatsanwaltliche Unterlagen bezüglich einstiger Ermittlungen rund um die (ÖVP-nahe) Agentur Mediaselect für den U-Ausschuss, scheiterten aber an der Koalitionsmehrheit.

SPÖ und FPÖ halten das für rechtswidrig, weil der gesamte Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses verfassungsrechtlichen Anforderungen widerspreche und noch dazu keine Begründung vorgelegt worden sei.

Der VfGH geht in seiner Entscheidung aber davon aus, dass die Begründung des Beschlusses dokumentiert sei, hieß es. Der VfGH verwies auf die auszugsweise Darstellung und einen mündlichen Vortrag von ÖVP-Mandatar Andreas Hanger.

ÖVP erfreut, für SPÖ und NEOS weiter vage

ÖVP-Fraktionsführer Hanger zeigte sich erfreut über die VfGH-Entscheidung, seien doch nunmehr „die rot-blauen Versuche, diese Untersuchung abzudrehen, (…) erwartungsgemäß gescheitert“, wie er meinte. Anders sah es die SPÖ: „Die heutige Entscheidung bringt leider weiterhin keine Klarheit darüber, ob der von der ÖVP ins Leben gerufene Untersuchungsausschuss überhaupt verfassungskonform ist“, so SPÖ-Fraktionsführerin Eva-Maria Holzleitner.

Verärgert reagierte FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker, der dem Höchstgericht unterstellte, sich „nicht in der Lage“ zu sehen, über die Verfassungskonformität von Untersuchungsausschüssen zu entscheiden. NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty sah – noch ohne die VfGH-Entscheidung im Detail zu kennen – den von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschuss „rechtlich auf sehr wackeligen Beinen“.