Airlines müssen mehr Fluggastdaten mit Behörden teilen

Im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität müssen Fluggesellschaften künftig bestimmte Passagierdaten mit den nationalen Behörden in der EU teilen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich gestern in Brüssel auf die neuen Vorgaben, wie beide Seiten mitteilten. Betroffen von den Regeln sind die erweiterten Fluggastdaten.

Diese enthalten den Angaben zufolge den Namen des Fluggastes, sein Geburtsdatum, seine Staatsangehörigkeit, seine Reisepassdaten sowie grundlegende Fluginformationen. Sie müssen vor und nach dem Abflug an die Behörden am Ankunftsort übermittelt werden.

Für 48 Stunden gespeichert

In Kombination mit einem anderen Datenset, das die Airlines erheben müssen, sollen so etwa besonders gefährliche Passagiere und Passagierinnen entdeckt werden können. Gespeichert werden sollen die Daten in der Regel 48 Stunden.

Grundsätzlich sind von den Regeln nur Flüge betroffen, die außerhalb der EU starten, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die Mitgliedsstaaten könnten jedoch beschließen, auch Flüge innerhalb der EU zu erfassen.

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen die Einigung noch bestätigen, was in der Regel eine Formsache ist.