Asyl: Neue Beschäftigungsregeln ab April in Kraft

Die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber und Asylwerberinnen treten mit April in Kraft. Das teilte das Innenministerium heutigen APA-Angaben zufolge mit.

Gemäß dem aktuell vorliegenden Entwurf des Ressorts können Personen in der Grundversorgung künftig auch dort tätig werden, wo Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt. Bisher war der Einsatz auf Gemeinden und Länder beschränkt.

Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es für die Grundversorgten weiter nicht geben. Das Innenministerium verweist aber darauf, dass eine Einschränkung des Taschengelds in diesem Fall möglich ist, sollten die Länder das so entscheiden. Taschengeld wird außer in Oberösterreich in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf zur Verordnung war bereits Anfang des Jahres versendet worden. Sechs Bundesländer haben inzwischen rückgemeldet, nur Wien, das Burgenland und Salzburg nicht. Die Stellungnahmen sollen auch noch in die Verordnung eingearbeitet werden.