Anwälte fordern Sechs-Mrd.-Dollar-Honorar von Tesla

Die Anwälte, die eine 56 Milliarden Dollar (52 Mrd. Euro) schwere Vergütung von Tesla-Chef Elon Musk erfolgreich angefochten haben, berechnen dem US-Autokonzern dafür sechs Milliarden Dollar.

Das Honorar entspreche einem Stundensatz von 288.888 Dollar und solle in Form von Tesla-Aktien beglichen werden, erklärten die drei Anwaltskanzleien in einem gestern (Ortszeit) bekanntgewordenen Schriftsatz an das Kanzleigericht in Delaware. „Wir sind uns darüber im Klaren, dass das geforderte Honorar in seiner absoluten Höhe beispiellos ist.“ Musk bezeichnete die Forderung auf X (Twitter) als „kriminell“.

Ende Jänner hatte eine Richterin im US-Bundesstaat Delaware das Vergütungspaket für Musk als „unfassbare Summe“ bezeichnet und für ungültig erklärt. Die 56 Milliarden schwere Entlohnung bestand aus Aktienoptionen, die Musk den Kauf von Tesla-Anteilen zu einem stark reduzierten Preis erlaubten. Dagegen hatte der Tesla-Aktionär Richard Tornetta geklagt.

Neuer Rekord

Nach den Vorstellungen von Tornettas Anwälten soll nun Tesla für ihr Honorar aufkommen. Das Unternehmen könne die Gebühren übernehmen, da es ja von der Rückgabe von Musks Gehaltspaket profitiert habe. „Diese Struktur hat den Vorteil, dass die Vergütung direkt an den geschaffenen Nutzen gekoppelt ist und nicht einmal ein Cent aus der Tesla-Bilanz für die Zahlung von Gebühren entnommen wird“, schrieben die Anwälte. Zudem könne Tesla ihr Honorar von der Steuer absetzen.

Das Anwaltsteam des Aktionärs kam aus drei Kanzleien: Bernstein Litowitz Berger & Grossmann und Friedman Oster & Tejtel, beide mit Sitz in New York, sowie Andrews & Springer aus Wilmington. Sie haben sich weit an die Spitze der Honorarforderungen bei Aktionärsklagen in den USA katapultiert. Die höchste Gebühr lag bisher bei den 2008 geforderten 688 Millionen Dollar für das Anwaltsteam, das einen 7,2-Milliarden-Dollar-Vergleich nach dem Bilanzfälschungsskandal beim Energiekonzern Enron erwirkte.