Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung
Reuters/Jay Paul
Vorwahl in Colorado

US-Höchstgericht kippt Trump-Ausschluss

Das oberste Gericht der USA hat den Weg frei gemacht für eine weitere Teilnahme des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers Donald Trump an den Vorwahlen. Der Supreme Court gab am Montag einem Einspruch Trumps gegen die Entscheidung eines anderen Gerichts statt. Dieses hatte Trump wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol im Jänner 2021 von der Vorwahl in Colorado ausgeschlossen.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer Erfolg für Trump – aber keine Überraschung. Bei einer Anhörung Anfang Februar hatte sich bereits angedeutet, dass die neun Richterinnen und Richter in seinem Sinne entscheiden würden.

Für viele Fachleute hatte die Entscheidung des Supreme Court bereits vor dem eigentlichen Urteil eine historische Dimension, weil der Richterspruch unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf der Präsidentschaftswahl hat. Die Entscheidung fiel unmittelbar vor dem „Super Tuesday“. Am Dienstag halten die Republikaner und Demokraten in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten parteiinterne Vorwahlen ab – darunter auch in Colorado.

Angriff auf US-Kapitol

Trump will bei der US-Präsidentschaftswahl Anfang November erneut für die Republikaner kandidieren. Wer als Kandidat oder Kandidatin antreten will, muss sich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Kläger versuchen seit einiger Zeit in verschiedenen Bundesstaaten, Trumps Teilnahme an den Vorwahlen zu verhindern und den Namen des 77-Jährigen von Wahlzetteln streichen zu lassen.

US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump
Reuters/Julia Nikhinson
Trump auf dem Weg zu einem seiner derzeit zahlreichen Gerichtstermine

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der beispiellose Angriff auf den US-Parlamentssitz vor fast genau drei Jahren. Anhänger Trumps hatten am 6. Jänner 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington gestürmt.

Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl von 2020 formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhängerinnen und Anhänger zuvor bei einer Rede durch unbelegte Behauptungen aufgewiegelt, ihm sei der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden.

Brisantes Urteil in Colorado

Den Stein ins Rollen gebracht hatte ein Urteil im Dezember. Das höchste Gericht des Bundesstaats Colorado entschied, dass Ex-Präsident Trump sich wegen seiner Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol für die Vorwahl der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur in dem Bundesstaat disqualifiziert habe. Trump legte Berufung ein.

Das Urteil wurde so lange ausgesetzt, bis die Frage endgültig geklärt ist. So landete der Fall schließlich beim höchsten Gericht der USA. In den Bundesstaaten Maine und Illinois fielen ähnliche Entscheidungen.

Entscheidung fiel einstimmig

Die Entscheidung der Höchstrichterinnen und -richter fiel einstimmig. Der Supreme Court machte mit dem Urteil deutlich, dass Bundesstaaten keine Befugnis haben, Präsidentschaftskandidaten unter Bezug auf die Aufstandsklausel vom Wahlzettel zu streichen. Stattdessen liege diese Befugnis beim US-Kongress, so das Gericht.

Höchstgericht: Trump darf zu Colorado-Vorwahl antreten

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Weg frei gemacht für eine weitere Teilnahme des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers Donald Trump an den Vorwahlen.

Daher könne das Urteil des höchsten Gerichts von Colorado keinen Bestand haben. Auch die Entscheidungen anderer Bundesstaaten sind damit hinfällig. Das Gericht warnte vor Chaos, sollten in unterschiedlichen Staaten Kandidierende vom Wahlzettel gestrichen werden. Auf die Anschuldigungen gegen Trump bezüglich des Kapitol-Sturms ging das Gericht inhaltlich nicht ein.

Gericht entscheidet über Strafverfolgung

Der Supreme Court beschäftigt sich derzeit noch mit einem anderen Fall, der aber nichts mit der Frage nach dem Wahlzettel zu tun hat. Das Gericht will klären, ob ehemalige Präsidenten vor Strafverfolgungen für Handlungen im Amt geschützt sind. Hintergrund ist der Strafprozess gegen Trump in Washington wegen versuchten Wahlbetrugs. Eine Anhörung dazu ist für Ende April angesetzt.

Ex-Vertrauter bekennt sich schuldig

Der langjährige Finanzchef der Trump Organization, Allen Weisselberg, will sich indes nach US-Medienberichten wegen Meineids schuldig bekennen. Der 76-Jährige habe zugegeben, als Zeuge in einem vor wenigen Wochen zu Ende gegangenen Prozess gelogen zu haben. Den früheren Präsidenten wird Weisselberg aber den Informationen zufolge nicht belasten. Trump wurde in dem Verfahren wegen der Manipulation von Vermögenswerten seiner Firma zur Zahlung von insgesamt mehr als 450 Mio. Dollar inklusive Zinsen verurteilt.

Nach Taylor Swift und Rihanna wehrt sich unterdessen auch die Plattenfirma der verstorbenen Sängerin Sinead O’Connor dagegen, dass deren Musik bei Kundgebungen von Trump gespielt wird. In einer gemeinsamen Erklärung mit ihrem Nachlassverwalter hieß es, man sei empört, dass Trump ihr Lied „Nothing Compares 2 U“ im Wahlkampf spiele.

Biden: Trump wird Wahl anfechten

US-Präsident Joe Biden ist indes der Meinung, dass Trump eine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl im November nicht akzeptieren würde. „Ich denke, er wird alles tun, um zu gewinnen“, sagte Biden der Wochenzeitung „The New Yorker“. „Wenn ich gewinnen sollte, wird er das Ergebnis anfechten, denke ich.“