Zadic: „Gerichtsurteile auch im Wahljahr akzeptieren“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat die Justiz nach dem erstinstanzlichen Urteil im Prozess gegen Ex-ÖVP-Chef und Altkanzler Sebastian Kurz in Schutz genommen. Der nicht rechtskräftige Schuldspruch gegen den früheren Parteiobmann sei für die ÖVP „sehr unangenehm“, sagte Zadic dem „Standard“.

„Dennoch sind Urteile eines unabhängigen Gerichts auch im Wahljahr zu akzeptieren“, so die Ressortchefin. Diese dürften „nicht zu politischen Angriffen auf die Justiz führen, wie wir sie aus den USA unter Trump kennen“. Der richtige Weg, sich gegen ein Urteil zu wehren, sei der Gang in die zweite Instanz, so Zadic.

Disziplinarstrafe: Zeitpunkt der Veröffentlichung „unglücklich“

Vergangene Woche war bekanntgeworden, dass der Richter im Kurz-Prozess, Michael Radasztics, 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden war, in der auch Ex-Politiker Peter Pilz (Grüne/Liste Pilz) erwähnt wird. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker sprach daraufhin von einem „Anschein von Befangenheit“.

Zadic räumte gegenüber dem „Standard“ ein, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Disziplinarstrafe gegen Radasztics nur einen Werktag nach dem Schuldspruch im Kurz-Prozess „unglücklich“ gewesen sei. Soweit sie informiert sei, habe sich das Oberlandesgericht (OLG) Graz, das in der Disziplinarsache gegen Radasztics zuständig war, „die Sache genau angeschaut“.