Einigung auf Einfuhrverbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Die Europäische Union will die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit verbieten. Die Unterhändler und Unterhändlerinnen von Europaparlament und EU-Ländern einigten sich in der Nacht auf heute auf ein Gesetz, laut dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen.

Damit nimmt die EU unter anderem China ins Visier: Westliche Staaten werfen der Volksrepublik die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren vor. Die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission sollen Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produkts Zwangsarbeit vermuten. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden.

Beweislastumkehr

Verschärfte Regeln sollen für Regionen und Wirtschaftsbereiche gelten, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird. Kommt ein Produkt aus einer solchen Region, soll sich die Beweislast umkehren. Unternehmen müssten dann nachweisen, dass es in ihrer Lieferkette keine Zwangsarbeit gibt. Darunter könnte etwa die chinesische Uigurenprovinz Xinjiang fallen.

Die vom Parlament geforderte Beweislastumkehr wurde auf Druck der Mitgliedsstaaten in dem nun gefundenen Kompromiss jedoch erheblich eingeschränkt. So soll die Kommission zunächst eine Datenbank mit ausführlichen Informationen zu möglicher Zwangsarbeit in bestimmten Regionen und bei bestimmten Produkten einrichten.

Die SPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner begrüßten die Einigung, betonten jedoch zugleich, für eine wirklich umfassende Reform müsse auch die Blockade des EU-Lieferkettengesetzes beendet werden. Es sei wichtig, dass Produkte aus Zwangsarbeit vom Markt genommen würden, „aber eigentlich sollten sie gar nicht erst unter diesen Bedingungen produziert werden“, sagte Regner.