Berichte: Hartinger-Klein ließ Ministeriumsakten schreddern

Die ehemalige FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein soll nach dem Platzen der türkis-blauen Regierung im Jahr 2019 im großen Stil Akten aus ihrem Ministerium vernichten haben lassen.

Das geht aus Unterlagen hervor, die dem U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ übermittelt wurden und über die APA und „Standard“ gestern berichteten.

„Sämtliches Papier vernichtet“

Aus einer Mail eines Beamten vom Mai 2019 an zwei Kollegen des Gesundheitsministeriums geht laut APA hervor, dass er eine Kabinettsmitarbeiterin der ehemaligen Ministerin kontaktiert hat, „um Papierunterlagen unter Verschluss in Archivschachteln ans Staatsarchiv zu verpacken“.

Und: „Dabei stellte sich heraus, dass sämtliches Papier der Büros im Kabinett der FBM (Frau Bundesministerin, Anm.) im großen Stil vernichtet wurde. (Datenschutzcontainer entsorgt)“, heißt es in der Mail.

Ausgenommen seien nur „ELAK-Datenbestände“, also elektronische Akten gewesen, die auch an das Staatsarchiv übergeben worden seien. Weiters habe der Beamte vernommen, dass der Büroleiter des Kabinetts im Archiv angerufen habe, um anzukündigen, „dass keine physischen Unterlagen unseres Ressorts zu erwarten sind“.

Schlagabtausch zwischen NEOS und Grünen

NEOS macht sich neuerlich für ein „Schredder- und Vertuschungsverbot“ stark. Erst vergangene Woche brachte die Partei einen Fristsetzungsantrag ein, der darauf abzielt, eine „Archivierungspflicht für alle beruflichen Nachrichten und Kanäle der obersten Staatsorgane festzulegen und bei Zuwiderhandlung Konsequenzen zu erzwingen“. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen abgelehnt.

„Die Grünen machen der ÖVP wieder einmal die Leiter und verhindern damit ein Schredder- und Vertuschungsverbot“, kritisierte NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty.

Ganz so einfach ist das für die die grüne Fraktionsführerin im U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“, Meri Disoski, jedoch nicht. Der mehrere Jahre alte NEOS-Antrag umfasse lediglich „haptische“ Unterlagen, digitales wie etwa WhatsApp-Nachrichten seien nicht enthalten, sagte sie. Man wolle keinem Antrag zustimmen, der wieder Lücken offen lasse.