Oberstaatsanwalt Fuchs erhielt dienstrechtlichen Verweis

Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, ist nach seinem Freispruch vor Gericht nun beim disziplinarrechtlichen Verfahren mit einem Verweis davongekommen. Der OGH als Disziplinargericht erkannte zwar laut „Kurier“ standeswidriges Verhalten, verwies aber auch die langjährigen Leistungen von Fuchs für die Justiz und dass dieser bis dahin nicht die geringsten Verfehlungen begangen habe.

Worum es bei der Causa geht: Fuchs hatte dem mittlerweile verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek Informationen über eine Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen eine Journalistin weitergegeben, wozu er nicht berechtigt war. Der OGH meint nun, Fuchs habe offenbar im Anschluss an die gegenständlichen Vorfälle die Problemlage erkannt. Auch daher könne „zur Ahndung dieses Dienstvergehens mit einem Verweis das Auslangen gefunden werden“.

Vor Gericht war Fuchs ohne Strafe geblieben. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat im August in einer Berufungsverhandlung den in erster Instanz erfolgten Freispruch für den Oberstaatsanwalt bestätigt.