Bayer: Erfolge bei US-Krebsklagen wegen Roundup

Der deutsche Pharma- und Agrarkonzern Bayer kann weitere juristische Erfolge im Zusammenhang mit Klagen wegen seines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup verbuchen.

Ein Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania wies die Klage eines pensionierten Postbeamten ab, der nach eigenen Angaben durch Glyphosateinsatz am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt war, wie Bayer gestern mitteilte.

Der Anwalt des Klägers in Pennsylvania sagte, die Geschworenen hätten wichtige Beweise nicht gehört. Eine ähnliche Klage in Kalifornien wurde freiwillig zurückgezogen. Sie war von einem Bauern und seiner Frau eingebracht worden. Ein Anwalt der beiden Kläger äußerte sich nicht.

„Wir sind nach wie vor von der Sicherheit von Roundup überzeugt und werden die Sicherheit unserer Produkte und unser Handeln in gutem Glauben in allen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten selbstbewusst verteidigen“, hieß es in der Stellungnahme von Bayer. Der Konzern hat 13 der jüngsten 20 Roundup-Klagen gewonnen.

Gegen die verlorenen Verfahren hat das Unternehmen Berufung eingelegt, darunter auch gegen die hohen Schadenersatzzahlungen. Bayer hat hier gute Chancen auf eine Reduktion, weil die Zahlungen über Vorgaben des Obersten Gerichtshofs der USA hinausgehen. Die Klagewelle wegen der mutmaßlich krebserregenden Wirkung des Herbizids hatte sich Bayer mit der Übernahme des Glyphosatentwicklers Monsanto eingehandelt.