Brüssel schaltet sich in Streit von Apple und Fortnite ein

Der eskalierende Streit zwischen Apple und dem Videospieleentwickler Epic Games hat die Europäische Union auf den Plan gerufen. Die Kartellbehörde teilte gestern mit, sie habe Auskunft darüber angefordert, warum der US-Konzern den „Fortnite“-Macher daran hindere, einen eigenen Onlinemarktplatz für iPhones und iPads aufzubauen. Auf dieser Grundlage werde sie entscheiden, ob Apple damit gegen EU-Recht verstößt.

Mit dem Aufbau eines alternativen App-Stores wollte Epic die Möglichkeiten nutzen, die der Digital Markets Act (DMA) bietet. Hierzu hatte das Unternehmen bei Apple ein Nutzerkonto für Softwareentwickler eingerichtet, das von dem US-Konzern gesperrt wurde. Apple begründete die Blockade von Epic in der EU mit früheren Vertragsverstößen.

DMA in Kraft getreten

Der DMA, der heute in Kraft trat, unterwirft Technologiekonzerne ab einer bestimmten Anzahl von Nutzern einer verschärften Regulierung. Betroffen sind wenig überraschend die amerikanischen Tech-Giganten: Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Auch die chinesische Video-App TikTok ist betroffen.

Der DMA sieht unter anderem vor, dass Firmen wie Apple ihr Softwareökosystem für Konkurrenten öffnen müssen. Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Auch andere Unternehmen kritisieren Apple

Neben Epic warfen auch weitere Unternehmen Apple vor, die Konditionen beim Laden von Apps aus anderen Stores so gestaltet zu haben, dass das für viele Entwickler nicht tragbar sei – und sie lieber im bisherigen Modell bleiben würden.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte bisher nur, dass die Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben mit Priorität prüfen werde. Dem Finanzdienst Bloomberg sagte sie zugleich, die DMA-Lösungen großer Tech-Konzerne sollten nicht „unattraktiv“ für deren Kunden und Nutzer sein.

Auch Prüfung von Verletzung des „Digital Services Act“

Im nunmehrigen Fall prüft die EU nach eigenen Aussagen nicht nur eine Verletzung des DMA, sondern auch des „Digital Services Act“ (DSA) und der „Platform to Business Regulation“ (P2B). Im DSA ist unter anderem festgelegt, dass die Sperrung oder Löschung von Nutzerkonten verhältnismäßig sein muss.