Geschäftsmann Rene Benko während F1 Rennen
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Signa-Pleite

Benko stellt Antrag auf Insolvenz

Die Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa hat nun auch ihren Gründer Rene Benko erreicht. Wie am Donnerstag bekanntwurde, brachte Benko bei Gericht einen „Eigenantrag“ auf Insolvenz ein. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte gegenüber dem ORF, dass Benko als Unternehmer ein Insolvenzverfahren beantragte.

Der zuständige Richter habe noch nicht über den Antrag entschieden, hieß es. Mit einer Entscheidung wird Ende dieser beziehungsweise Anfang der kommenden Woche gerechnet. Da Benko die Insolvenz als Unternehmer stellte, handelt es sich rechtlich nicht um eine Privatinsolvenz. Da Benko allerdings als Einzelunternehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet, mache „es in der praktischen Abwicklung des Insolvenzverfahrens kaum einen Unterschied“, schreibt der „Standard“.

Bereits im Jänner hatte die Finanzprokuratur im Namen der Republik den Antrag auf ein Insolvenzverfahren gegen Benko persönlich gestellt. Auslöser dafür waren vor allem Steuerschulden in Millionenhöhe. Überdies hatte sich Benko verpflichtet, im Zuge des Sanierungsverfahrens der Signa Holding weitere Millionen aufzubringen – kam der Verpflichtung aber nur ungenügend nach.

Benko stellt Antrag auf Insolvenz

Die Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa hat nun auch ihren Gründer Rene Benko erreicht. Wie am Donnerstag bekanntwurde, brachte Benko bei Gericht einen „Eigenantrag“ auf Insolvenz ein. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte gegenüber dem ORF, dass Benko als Unternehmer ein Insolvenzverfahren beantragte.

Am Dienstag war im Zuge des angestrebten Insolvenzverfahrens durch die Republik die Frist zur Vorlage weiterer Unterlagen ausgelaufen. Diese Woche sollte der Insolvenzrichter bekanntgeben, ob diesem stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht.

Benko kann Verfahrensart wählen

Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) hatte bereits am Dienstag damit gerechnet, dass der Investor selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte, und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege.

„Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen, und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen“, sagte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West. Noch ist offen, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählte.

Insolvenzexperte Götze zur Benko-Causa

Karl-Heinz Götze, Gläubigerschützer und Insolvenzexperte vom KSV 1870, kommentiert den Fall Rene Benko: Dieser hat einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Das Gericht muss entscheiden, ob der Antrag angenommen wird.

Änderungen bei Stiftungsbegünstigten vor Insolvenz

Allerdings könnte die Insolvenz des Einzelunternehmers Benko noch spannend werden: Vor der Insolvenz der Signa Holding kam es bei den Stiftungen zu Änderungen der Begünstigten. Im Extremfall – etwa bei Änderungen der Begünstigten mit nahen Verwandten – können Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigte Cornelia Wesenauer, Leiterin Insolvenzabteilung Wien, NÖ und Burgenland beim AKV Europa.

Benko hatte bis vor einigen Monaten als einer der reichsten Österreicher gegolten. Laut dem US-Magazin „Forbes“ hatte Benkos Wert 2023 einen Höchststand von sechs Milliarden Dollar (rund 5,5 Mrd. Euro) erreicht. Doch Anfang Dezember strich ihn „Forbes“ angesichts der wachsenden Probleme von Signa aus seiner internationalen Milliardärsliste. Benko hat sich in den vergangenen Monaten nie öffentlich über den Niedergang des Immobilienkonzerns geäußert.