Archivbild von Rene Benko aus dem Jahr 2018
APA/Hans Klaus Techt
Verfahren eröffnet

Benko in Konkurs, Vermögen im Fokus

Das Landesgericht Innsbruck hat am Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers Rene Benko eröffnet. Benko hatte am Mittwoch einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Das hätte einen Verwertungsstopp seines Vermögens erwirkt. Das Gericht lehnte den Antrag ab, da das wesentliche Element, der Sanierungsplanantrag, fehlte.

Cornelia Wesenauer vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) sagte gegenüber ORF.at, sie gehe davon aus, dass im Laufe des Konkursverfahrens der noch fehlende Sanierungsplan nachgereicht wird. Voraussetzung wäre das Vorlegen des gesamten Vermögensverzeichnisses, fehlende Angaben würden einen Straftatbestand erfüllen. Benko könnte so eine Vermögensverwertung vorläufig abwenden, müsste seinen Gläubigern allerdings eine Mindestquote von 20 Prozent anbieten.

Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf das Signa-Vermögen und Benkos gesamtes Privatvermögen. „Das Spannende in diesem Insolvenzverfahren wird sein, dass wir erstmals einen umfassenden Überblick über die Einkommens- und Vermögenssituation von Herrn Benko bekommen, sowohl im Inland als auch im Ausland. Das heißt, dieses gesamte Konstrukt um Signa herum wird hier etwas mehr aufgedröselt werden“, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, im Ö1-Mittagsjournal.

Klagen gegen Benko möglich

Aus Sicht Weinhofers handelt es sich beim Konkurs „sicher um das spannendste Verfahren“ im Signa-Reich, da damit auch ein Licht auf Benkos Rolle bei der insolventen Signa Holding geworfen werde. Sollte sich etwa herausstellen, dass Benko die kolportierten 26 Millionen Euro Jahresgage für 2019 als Berater bezogen habe, dann wäre das ein Indiz für die faktische Geschäftsführertätigkeit, so Weinhofer. In diesem Fall würden sich für den Tiroler Unternehmer Haftungsfragen stellen. Offiziell hatte Benko keine operative Funktion bei der Holding.

Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, die bereits Anfang Jänner einen Insolvenzantrag gegen Benko eingebracht hatte, hält Klagen gegen Benko für möglich. Im Ö1-Mittagsjournal sagte er: „Ich glaube, das ist immer wahrscheinlich, und ich glaube, es wird schon welche geben. Auch das wird man im Rahmen des Insolvenzverfahrens feststellen, weil jetzt der Masseverwalter anstelle des Schuldners tritt und daher von diesen Klagen oder Ansprüchen, die vielleicht momentan nur außergerichtlich geltend gemacht worden sind, auch Kenntnis erlangen muss.“

Schwierige Lage für Insolvenzverwalter

Zum Insolvenzverwalter wurde Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt. Dieser muss laut Klaus Schaller vom KSV1870 klären, ob das Beratungsunternehmen „ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann“. Zudem müsse er sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners verschaffen.

Es gelte zudem abzuwarten, welche Ansprüche gegen Benko geltend gemacht würden und wie hoch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche „aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften“ sei, so Schaller. Noch sei kein Quotenangebot an die Gläubiger gelegt worden.

Benko muss Vermögen offenlegen

Das Landesgericht Innsbruck hat am Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers Rene Benko eröffnet. Das gab der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) am Vormittag bekannt. Der Insolvenzeröffnung war ein Insolvenzeigenantrag von Benko als Unternehmer vorausgegangen. Nun muss er sein Vermögen offenlegen.

Wohl jahrelanges Verfahren

Im Rahmen des Konkursverfahrens dürfte zudem die Rolle Benkos in Privatstiftungen zu klären sein. Nachdem Stiftungen eigene Rechtspersönlichkeiten seien, würden diese „nicht dem Vermögen Benkos zugeordnet“ und fielen damit nicht in das Massevermögen, sagte Landesgerichtssprecher Klaus Jennewein. Sollte Benko jedoch Begünstigter der Ausschüttungen einer Stiftung sein, würde es sich anders verhalten.

Wenn Benko – wie kolportiert – seine dahingehende Rolle oder etwa jene von Familienmitgliedern in der Vergangenheit geändert habe, bestehe die Möglichkeit, das anzufechten. Im Extremfall könnten Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigte Wesenauer. Das gesamte Verfahren, sagte die Insolvenzexpertin gegenüber ORF.at, könnte also die Justiz noch jahrelang beschäftigen.