Frankreich: Urteil verbietet Feuerwehrmännern Bart

Sieben französische Feuerwehrmänner, die wegen ihrer Gesichtsbehaarung vom Dienst suspendiert waren, müssen sich rasieren, wenn sie ihren Job behalten wollen. Ein Verwaltungsgericht in Lyon lehnte einen Einspruch der Bartträger heute ab. Ihre Vorgesetzten hatten sich bei der Suspendierung auf eine bis dahin nicht umgesetzte Dienstvorschrift des Departements Loire gestützt.

Darin wird das Bartverbot damit begründet, dass die Gesichtsbehaarung das Tragen luftdichter Schutzmasken verhindere. Die Anwältin der betroffenen Feuerwehrmänner verwies auf einen Erlass der Regierung in Paris von 2015, der lediglich festhält, dass Bärte und Schnurrbärte sauber gestutzt sein müssen, und das Tragen von Schutzmasken nicht behindern dürfen.

„Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bärte, Schnurrbärte oder Koteletten das Tragen von Schutzmasken behindern“, hatte die Anwältin Marie Cochereau betont. Der zuständige Richter ließ sich davon nicht überzeugen.