Indien: Einbürgerungsgesetz gilt nicht für Muslime

Indien bringt ein umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz auf den Weg, das Einbürgerungen beschleunigt, aber muslimische Migranten aus Nachbarländern ausschließt. Die Regierung in Delhi kündigte heute an, es gebe jetzt ein Portal, auf dem entsprechende Anträge gemäß dem 2019 verabschiedeten Gesetz gestellt werden könnten.

Auch gab die Regierung die Vorschriften bekannt, wie das Gesetz umzusetzen sei – wenige Wochen vor der für April oder Mai erwarteten Parlamentswahl. Oppositionspolitiker sehen darin unter anderem den Versuch, Hindus dazu zu bringen, für sie zu stimmen.

Das Gesetz richtet sich insbesondere an Hindus, Christen, Sikhs, Buddhisten, Parsen und Jains, die aus den überwiegend muslimischen Ländern Bangladesch, Pakistan und Afghanistan vor religiöser Verfolgung geflohen und vor dem 31. Dezember 2014 nach Indien gekommen sind.

Es verkürzt die Wartezeit auf die Staatsbürgerschaft von zehn bis zwölf Jahren auf etwa sechs Jahre und gilt nicht für muslimische Geflüchtete. Muslime bilden in Indien die größte Minderheit mit einem Anteil an der Bevölkerung von etwa 14 Prozent, Hindus machen etwa 80 Prozent aus.