Kleine Anpassungen bei Vergabe von Immokrediten

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat wie erwartet Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen.

Konkret sollen bürokratische Hürden abgebaut und den Banken zur Verfügung stehende Kontingente damit leichter nutzbar werden, teilte das FMSG heute mit. An den sonstigen Bestimmungen der KIM-Verordnung, die die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, rüttelte das Gremium nicht.

Anpassungen bei Vergabe von Immokrediten

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat wie erwartet Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen. Konkret sollen bürokratische Hürden abgebaut und den Banken zur Verfügung stehende Kontingente damit leichter nutzbar werden.

Mehr Spielraum für Banken bei Ausnahmekontingenten

Laut der KIM-Verordnung muss der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen, und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen.

Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung, die bisher aufgrund administrativer Hürden allerdings nicht voll ausgeschöpft wurden.

„Nachhaltige Kreditvergabe sollte Normalfall bleiben“

Alleine 2023 machten diese nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente in der österreichischen Bankenlandschaft rund eine Milliarde Euro aus, wie das FMSG vorrechnete. Mit den beschlossenen Änderungen soll sich das nun ändern.

Die Ausnahmekontingente sollen die Kreditaufnahme auch Haushalten ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. „Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber der Normalfall bleiben“, hielt das FMSG fest.

Brunner und WKO erfreut

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zeigte sich erfreut. Die Änderung werde Erleichterungen für Betroffene und Kreditinstitute bringen. Brunner sagte, er wolle weiterhin daraufhin hinwirken, dass die Schaffung von Eigentum nicht zusätzlich zu den Faktoren Zinsen und Baukosten durch die Regeln der Finanzmarktaufsicht (FMA) „erheblich erschwert wird“.

Auch Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer (WKO), begrüßte die Änderungen. Mit der Vereinheitlichung der Kontingente „können wir den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren“.

FPÖ: „Ende der Verordnung erforderlich“

Der FPÖ gehen die Maßnahmen nicht weit genug: „Das Ende dieser unseligen Verordnung wäre erforderlich“, so Bautensprecher Philipp Schrangl. Die Verordnung würge die Bau- und Immobilienwirtschaft „faktisch willkürlich ab“.