Denkmalschutzgesetz: Kulturausschuss erhöht Fördermittel

Die Reform des Denkmalschutzgesetzes hat gestern auch den Kulturausschuss des Nationalrats passiert. Dabei wurde mit einem mehrheitlich angenommenen Abänderungsantrag eine weitere Erhöhung der Fördermittel des Bundesdenkmalamts beschlossen. Vorgesehen waren ab 2024 zusätzliche sechs Millionen Euro pro Jahr zum Erhalt von Denkmälern.

Ab 2025 sind nun aber zehn Millionen Euro eingeplant, hielten die Kultursprecher von ÖVP und Grünen in Aussendungen fest.

Die Novelle erfolgt 100 Jahre nach der Erstfassung des Denkmalschutzgesetzes und tritt mit einer neu geschaffenen Erhaltungspflicht einem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum besseren Schutz von UNESCO-Welterbestätten sind vorgesehen.

Haftungsregeln adaptiert

Verbesserte Haftungsregeln sollen zudem künftig mehr Kulturgüter für die Öffentlichkeit zugänglich machen. ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger verwies hier etwa auf die „Todesstiege“ in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, die „als wichtiges Mahnmal wieder geöffnet werden könnte“. Sie wurde 2018 mit Verweis auf nicht erfüllte Sicherheitsstandards und ein damit verbundenes Haftungsrisiko gesperrt.

Die Denkmalschutznovelle solle in der nächsten Nationalratssitzung in der kommenden Woche beschlossen werden, so Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger, die von einem „Feiertag für den Denkmalschutz, die Baukultur und den Schutz unserer Böden“ sprach. In Kraft tritt das Gesetz am 1. September.

SPÖ: „Neustart wäre besser“

Kritik zur Novelle äußerte die SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek. „Ein Neustart wäre besser“, hieß es in einer Aussendung. Bemängelt wurde unter anderem eine verstärkte Machtkonzentration im Bundesdenkmalamt. Die Aufnahme des Welterbes in das Denkmalschutzgesetz sei zwar zu unterstützen, „ein eigenes Welterbegesetz wäre jedoch vorzuziehen gewesen“.

Kritikpunkte gab es zudem im Bereich der Archäologie, die Bestimmungen der Novelle würden einen Eingriff in die Forschungsfreiheit darstellen.