Biden-Befragung veröffentlicht: Debatte über mentale Fitness

Die erst jetzt veröffentlichte Mitschrift einer Befragung von US-Präsident Joe Biden im Oktober facht die Debatte über die mentale Fitness des 81-Jährigen erneut an. Der Justizausschuss des Repräsentantenhauses veröffentlichte das Dokument gestern vor einer Anhörung des Sonderermittlers Robert Hur.

US-Justizminister Merrick Garland hatte Hur im vergangenen Jahr eingesetzt, um die Affäre um den Fund geheimer Regierungsunterlagen in Bidens privaten Räumen zu untersuchen. Anfang Oktober hatte Hur dafür über zwei Tage hinweg mehrere Stunden lang mit Biden gesprochen.

Der Austausch diente als wichtige Grundlage für Hurs Bericht, der am Ende zwar keine strafrechtliche Anklage gegen Biden gerechtfertigt sah, den US-Präsidenten jedoch als „wohlmeinenden älteren Mann mit einem schlechten Gedächtnis“ bezeichnete, was zu Fragen nach Bidens Eignung für das Präsidentenamt führte.

Biden: „Weiß, was ich tue“

Biden selbst gab kurz nach Veröffentlichung des Berichts eine Pressekonferenz, in der er über Hur schimpfte und unter anderem sagte: „Ich bin ein älterer Mann, und ich weiß, was zum Teufel ich tue.“ Die nun veröffentlichte Mitschrift zeichnet kein eindeutiges Bild. Einerseits zeigt sie einen US-Präsidenten, der Jahreszahlen verwechselte oder sich nicht erinnern konnte.

So sagte er etwa an einer Stelle, Donald Trump sei im November 2017 zum US-Präsidenten gewählt worden – die Wahl war im Jahr 2016. Im Laufe des Gesprächs benutzte Biden auch etliche Male Sätze wie: „Ich weiß es nicht“ oder „Ich kann mich nicht erinnern“. Andererseits machte der 81-Jährige schlagfertige Witze und sprach detailreich über weltpolitische Ereignisse.

Mit Blick auf die im November anstehende Präsidentenwahl bleibt Bidens Alter seine größte Bürde. Zuletzt machte er immer wieder mit Patzern Schlagzeilen. Die Republikaner – allen voran Ex-Präsident Trump – nutzen das Thema ausgiebig, um die mentale und körperliche Fitness des Demokraten infrage zu stellen. Unterdessen muss sich Trump selbst für seinen Umgang mit Dokumenten vor Gericht verantworten.