War es früher selbstverständlich, dass man bei einer Flugreise ein Aufgabegepäckstück – also einen großen Koffer mit einem Gewicht von rund 20 Kilogramm – mitbringen durfte, hat sich das Tarifsystem mittlerweile stark geändert. Fast alle Fluglinien bieten günstigere Tickets an, bei denen kein Check-in-Gepäck enthalten ist. Weil deshalb ein großer Teil der Reisenden mit Handgepäckstrolleys verreist, die in die Fächer über den Sitzen passen müssen, wird auch dort der Platz oft knapp.
Die jüngste Entwicklung, vorangetrieben von Billigfluglinien, geht nun in Richtung weiterer Differenzierung: Die billigsten Tickets gibt es dort längst für jene Reisenden, die überhaupt nur noch mit „einem persönlichen Gegenstand“ und ganz ohne Koffer oder größere Tasche an Bord gehen.
Verzögerungen durch Gepäckstopfen
Neben dem tatsächlichen Platzproblem spielt bei dieser Tarifgestaltung auch die Zeit eine Rolle: Je mehr Gepäck mit in die Kabine gebracht wird, desto länger dauert es, bis alles in die kleinen Fächer und unter Sitze gestopft werden kann – bei knapp berechneten Aufenthaltszeiten auf dem Flughafen zählt jede Minute, Verzögerungen kosten die Airlines Geld.
Die Problematik beschäftigt seit einiger Zeit auch die EU. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2014, dass für Handgepäck keine Zusatzkosten anfallen dürfen, vorausgesetzt, „normale Maße“ werden nicht überschritten. Das EU-Parlament forderte die EU-Kommission Ende des Vorjahres auf, einheitliche Preis- und Größenvorgaben dafür zu verordnen.
Laut Transportkommissarin Adina Valean sei so eine Verpflichtung für die Airlines aber unwahrscheinlich – man wolle nicht „ins Micromanagement“ kommen. Man werde die Luftfahrtunternehmen aber dazu ermutigen, für einheitliche Regeln beim Handgepäck zu sorgen. Fluglinien und Flugzeugbauer müssten hierfür zusammenkommen und an Lösungen arbeiten.
Maße und Gewichtsvorgaben variieren
Als wichtige Regel bei der Reiseplanung gilt also das genaue Studium der individuell gebuchten Gepäcksrichtlinien. Nicht immer wird streng kontrolliert, vor allem auf stark gebuchten Strecken und zur Hauptreisezeit wird aber häufig noch am Gate vor Abflug getestet, ob die mitgebrachten Koffer und Taschen tatsächlich den exakten Maß- und Gewichtsvorgaben entsprechen.
Die Toleranzschwelle liegt in der Regel niedrig, bei Überschreitungen von nur wenigen Zentimetern oder Gramm können Zusatzkosten fällig werden, die deutlich über dem Preis liegen, den ein vorab gebuchtes Gepäckstück gekostet hätte.
Klassische Airlines verhältnismäßig großzügig
Bei der AUA gilt, wie beim Mutterkonzern Lufthansa, dass auch beim billigsten Tarif „Economy Light“ ein Handgepäcksstück in der maximalen Größe eines durchschnittlichen kleinen Trolleys (55/40/23 cm) mit maximal acht Kilogramm mit ins Flugzeug gebracht werden darf. Zusätzlich ist, auch beim billigsten Tarif, ein zweiter „persönlicher Gegenstand“ erlaubt.
Für diesen ist kein Platz im Fach über den Sitzen vorgesehen, auch wenn er bei ausreichender Kapazität in der Regel in Anspruch genommen werden kann. Laut AUA kann das etwa eine Handtasche, eine Umhängetasche oder eine Laptoptasche mit den maximalen Maßen 40/30/10 cm sein.
Eine Frage des Anspruchs
Mit deutlich weniger Gepäck muss man am Reiseziel auskommen, wenn man sich für die günstigsten Tickets der Billigfluglinien entscheidet. Bei Ryanair, Wizz Air, Eurowings, easyJet, Vueling, TUI Fly und anderen ist im Basistarif mittlerweile nur noch der „persönliche Gegenstand“ – manchmal auch als „Underseat Bag“ oder „Untersitz-Tasche“, bezeichnet – erlaubt. Die genauen Maße variieren je nach Fluglinie, generell gilt allerdings, dass die Tasche oder der kleine Koffer unter den Vordersitz passen muss.
Hinweis
Die Ferien-Messe Wien findet von 14. bis 17. März in der Messe Wien, Hallen C und D, statt.
Ob der „persönliche Gegenstand“, wie easyJet auf der Homepage schreibt, ausreicht, „um Grundlegendes für Ihre Reise oder für einen Kurzurlaub mitzunehmen“, muss vorab nach individuellen Ansprüchen entschieden werden. Zusätzliches bzw. größeres Gepäck ist bei den meisten Tarifmodellen dann am günstigsten, wenn es schon bei der Flugbuchung dazugekauft wird.
Sonderregeln und Gabelflüge
Ausnahmen von den Handgepäcksregeln gibt es bei nahezu allen Fluglinien für Reisende mit Babys und Kleinkindern, etwa was den Transport von Kindersitzen und faltbaren Buggys angeht. Auch in diesem Fall variieren aber die Bestimmungen stark, sodass sich eine Klärung vorab bei der Airline empfiehlt. Fluggäste, die Hin-, Weiter- oder Rückflug mit unterschiedlichen Fluggesellschaften gebucht haben, müssen zusätzlich darauf achten, dass die jeweils zulässigen Gepäckstücke variieren können.
Als weitere Herausforderung bei der Urlaubsplanung gelten unabhängig von den Richtlinien der Fluggesellschaften auch die internationalen Sicherheitsbestimmungen. Zu den verbotenen Gegenständen zählen Waffen, Werkzeuge und spitze Gegenstände, Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen bis zu 100 Millilitern und verpackt in einem durchsichtigen Plastikbeutel ins Handgepäck.