Chataffäre: Ermittlungen gegen Ex-„Presse“-CR eingestellt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen gegen Ex-„Presse“-Chefredakteur Rainer Nowak eingestellt. Die WKStA bestätigte gestern einen entsprechenden Bericht der „Presse“.

Die Ermittlungen stützten sich auf eine anonyme Anzeige, der Vorwurf lautete auf wohlwollende Berichterstattung im Gegenzug für Unterstützung für Nowaks vermutete Ambitionen auf den Posten des ORF-Generaldirektors durch Thomas Schmid, ehemals Generalsekretär im Finanzministerium. Zudem soll er für einen beruflichen Aufstieg seiner Partnerin interveniert haben.

Das Ermittlungsverfahren richtete sich laut WKStA gegen insgesamt zehn Verdächtige, darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz, die Ex-Minister Gernot Blümel (beide ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) sowie Schmid.

„Freundschaftliches Verhältnis“

Die „Durchsicht der (…) digitalen Korrespondenz“ habe aber „ein ganz anderes Bild“ ergeben „als in der anonymen Anzeige geschildert“, zitiert die „Presse“ aus der „Einstellungsanordnung“ der WKStA. Von Druckausübung könne keine Rede sein. Allenfalls habe sich ein „freundschaftliches Verhältnis“ gezeigt.

Es gebe keine Hinweise auf eine „strafrechtlich relevante Verquickung zwischen der Berichterstattung durch Nowak“ und der Bestellung seiner Lebensgefährtin.
Auch hätten „Anhaltspunkte“ dafür gefehlt, dass man die Unabhängigkeit des ORF untergraben habe wollen, zitiert die „Presse“.

Strafrechtlich nicht relevant

Es habe „keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben in Bezug auf ein vorsätzliches Handeln, im Hinblick auf eine ungebührliche Einflussnahme bzw. ein pflichtwidriges Vorgehen“, sagte eine WKStA-Sprecherin auf Anfrage der APA. Nach dem Wortlaut des damaligen ORF-Gesetzes sei es zulässig gewesen, dass bei grundsätzlicher fachlicher Eignung für die Position des Generaldirektors auch andere Kriterien (als die fachlichen) eine Rolle spielen dürfen.

Aufgrund dieser Rechtslage und der offensichtlichen Hintergründe, „dass parteipolitische Implikation vom Willen des Gesetzgebers umfasst ist, war die Einbeziehung von parteipolitischen Erwägungen vom Willen des Gesetzgebers umfasst“, so die Sprecherin. Damit sei aus strafrechtlicher Sicht keine Pflichtwidrigkeit begründet gewesen. Nowak, mittlerweile für die „Kronen Zeitung“ tätig, stritt einen Deal mit Schmid immer ab.