Gesundheitsdaten: Einigung auf EU-weiten Zugriff

Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Ärztinnen und Ärzte sollen künftig überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können.

Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments einigten sich in der Nacht auf heute auf den „EU-Gesundheitsdatenraum“. Auch für die Forschung sollen die Daten teilweise verfügbar werden. Bis auf einige Fälle soll es aber eine Opt-out-Möglichkeit geben.

In Österreich hatte es die Befürchtung gegeben, dass die Opt-out-Option beim Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) durch die neue EU-Regelung ausgehebelt werden könnte.

Laut einer Aussendung des EU-Parlaments sieht die neue Verordnung aber ein Opt-out vor, allerdings mit einer Ausnahme für Fälle, in denen es um „vitale Interessen“ geht. Auch gegen die Nutzung der Daten für die Forschung könne man sich entscheiden. Auch hier gibt es aber Ausnahmefälle.

Rauch zufrieden

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich mit der Einigung zufrieden. „Die Regierungen der EU haben sich mit dem Europäischen Parlament über den Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt.“ Strenger Datenschutz und eine Opt-out-Möglichkeit für Patientinnen und Patienten würden damit Realität, so Rauch.

Nutzung für Werbezwecke ausgeschlossen

Grundsätzlich soll es das Gesetz behandelndem Personal ermöglichen, auf Daten wie Vorerkrankungen, Röntgenbilder und Medikamentenverschreibungen zuzugreifen.

Auch für Forschungszwecke und eine bessere politische Entscheidungsfindung soll es möglich sein, dass die Daten anonymisiert (oder in einigen Fällen pseudonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Pseudonymisierung werden personenbezogene Daten durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt. Für Werbe-, Versicherungs- und Kreditvergabezwecke soll das verboten sein.

Die in der Nacht gefundene Einigung muss nun noch formal vom EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden. Das gilt in der Regel als Formsache. Jüngst gab es allerdings mehrere Fälle, in denen bereits ausgehandelte EU-Gesetzte von einigen EU-Staaten wieder beanstandet wurden.