Anklägerin in Trump-Prozess: Auflagen für Verbleib in Amt

Im Prozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump im Bundesstaat Georgia wegen mutmaßlichen versuchten Wahlbetrugs kann Chefanklägerin Fani Willis weiter im Amt bleiben – allerdings unter Auflagen. Der zuständige Richter Scott McAfee wies heute den Antrag der Trump-Anwälte zurück, Willis von dem Fall abzuziehen und die Anklage gegen ihren Mandaten fallen zu lassen.

Willis war unter Druck geraten, weil sie eine intime Beziehung zu dem mit dem Fall betrauten Sonderermittler gehabt hat. McAfee erklärte nun, es gebe nicht genügend Beweise dafür, dass bei Willis ein Interessenkonflikt bestehe. Allerdings machte der Richter zur Auflage, dass sich entweder sie und ihr Team oder der Sonderermittler von dem Fall nun zurückziehen.

41 Vorwürfe

Trump und ursprünglich insgesamt 18 weitere Beschuldigte waren im August 2023 in Georgia wegen 41 Vorwürfen angeklagt worden. Dazu gehören Verschwörung zur Fälschung, Verschwörung zur Falschaussage, Abgabe falscher Dokumente und Anstiftung zum Verstoß gegen einen Amtseid.

Der abgewählte Präsident hatte nach der Wahl Ende 2020 in einem berühmt gewordenen Telefonat mit Georgias Wahlleiter Brad Raffensperger gefordert, die für seinen Sieg in dem Staat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu „finden“. Außerdem sollte die Bestätigung des Sieges von Joe Biden durch falsche Wahlleutestimmen für Trump verhindert werden.

Willis hatte den Prozessbeginn für den 5. August beantragt – genau drei Monate vor der Präsidentschaftswahl, bei der es höchstwahrscheinlich eine Neuauflage des Duells zwischen Biden und Trump geben wird. Wäre sie von dem Fall abgezogen worden, wäre dieser Termin nicht zu halten gewesen.

Trump ist auch von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt, das Wahlergebnis von 2020 zu kippen. Insgesamt ist er in vier Fällen strafrechtlich angeklagt.