Nach Protesten: Kommission will Umweltauflagen lockern

Nach mehreren europaweiten Bauernprotesten in den letzten Wochen will die EU-Kommission gelockerte Umweltauflagen für Landwirtinnen und Landwirte erlauben. Dabei geht es unter anderem um die Regeln für Brachflächen, wie die Brüsseler Behörde heute Abend mitteilte.

Gemeint sind etwa Standards, die für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen sorgen sollen. Grundsätzlich müssen sich Landwirte an diese halten, um von den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zu profitieren.

Bisher sind Bäuerinnen und Bauern dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerfläche brach zu legen oder unproduktiv zu nutzen. Durch die Auflage soll die Umwelt geschützt werden. Die Kommission schlägt vor, mehr Flexibilität bei dieser Verpflichtung zu ermöglichen.

Mehr Entscheidungsfreiheit

Bäuerinnen und Bauern sollen zukünftig etwa selbst entscheiden, ob sie weiterhin einen Teil ihres Ackerlandes unproduktiv nutzen wollen. Die Mitgliedsstaaten sollen wiederum die Landwirtinnen und Landwirte belohnen, die trotz Lockerung der Regelung Land brach liegen lassen, wie die Kommission mitteilte.

Dafür würden sie dann zusätzliche finanzielle Unterstützung über ein Ökoprogramm erhalten, das alle Mitgliedsstaaten anbieten müssten. Eine Regelung zur Fruchtfolge soll nach dem Vorschlag der Kommission grundsätzlich bestehen bleiben. Die Mitgliedsstaaten bekämen aber die Möglichkeit, ihren Landwirtinnen und Landwirten eine Wahl zu lassen.

Diese könnten entweder die Fruchtfolge ändern oder ihre Kulturen diversifizieren. Fruchtfolgen – also der Wechsel verschiedener Pflanzen auf dem Acker – sollen im Gegensatz zu Monokulturen Böden schonen oder weniger Pestizide nötig machen.

Weitere Lockerungen geplant

Auch die Regelung der Mindestbodenbedeckung soll gelockert werden, wie die Kommission weiter mitteilte. Diese besagt bisher, dass mindestens 80 Prozent des Ackerlandes in einem festgelegten Zeitraum bedeckt sein müssen.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten bald selbst über diesen Zeitraum entscheiden. Die Vorschläge sehen auch vor, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit Umweltanforderungen ausgenommen werden können.