Heuer 150 Mio. Euro Förderungen für Ökostromausbau

Das Klimaschutzministerium stellt für dieses Jahr eine Investitionsförderung von 150 Millionen Euro für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen (Ökostrom) zur Verfügung. 135 Millionen davon stehen für Photovoltaik (PV) bereit, vier für Wasserkraft, weitere vier Millionen für Biomasse und schließlich eine Million Euro für Windkraft, teilte das Ministerium in einer Aussendung mit.

Die Investitionsförderung richtet sich laut Ministerium vor allem an Unternehmen, da seit Anfang 2024 private PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt Peak (kWp) von der Umsatzsteuer befreit sind und daher für Private keine Förderanträge mehr nötig seien. Heuer werde es drei Fördercalls für Firmen geben.

Wie viel Förderung es gibt

Für kleinere PV-Anlagen werde es fixe Förderbeträge geben. Für Anlagen bis zehn kWp seien es 195 Euro/kWp und für Anlagen zwischen zehn und 20 kWp 185 Euro/kWp. Für Anlagen über 20 kWp werde die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben.

Ausgleich zwischen Produktion und Markt

Weiters werden heuer und im kommenden Jahr in einer neuen Marktprämienverordnung die Fördervolumina erhöht. Für die Jahre 2024 und 2025 steht laut Ministerium ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 Megawatt (MW) für Photovoltaik, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung.

Die Marktprämie ist Teil des Fördersystems im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Sie soll die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom ausgleichen. Liegen die Produktionskosten also über dem Marktpreis für Strom, bekommt der Anlagenbetreiber die Differenz ausgeglichen. So soll sichergestellt werden, dass sich der Betrieb einer Anlage auch wirtschaftlich auszahlt. Gefördert werden Wasserkraft-, Wind-, Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasanlagen.