WKO und IV sehen Handlungsbedarf bei Gasversorgung

Um die Gasversorgung sicherzustellen, sehen die Wirtschaftskammer (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) akuten Handlungsbedarf. Die Durchleitungsverträge durch die Ukraine laufen mit Jahresende aus.

Wenn am 1. Jänner 2025 kein russisches Gas mehr durch die Ukraine geleitet werde, sei das früher als politisch geplant, sagte WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf gestern. Daher bestehe akuter Handlungsbedarf.

„Österreich ist säumig“

„Wir haben zwei Jahre nicht genützt und nicht gehandelt“, sagte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. „Es muss zumindest jetzt und konsequent gehandelt werden“, stimmte er Kopf zu. Andere Länder hätten bereits Maßnahmen getroffen, die Kapazitäten ausgebaut, „aber Österreich ist säumig“, so Neumayer.

Ungarn habe in Leitungskapazitäten investiert, Italien beziehe etwa Gas aus Nordafrika, Deutschland verfüge über ein LNG-Terminal, führte Kopf als Beispiele an.

Im Rahmen trinationaler Verhandlungen müsste das Klimaministerium mit Ungarn und der Slowakei entsprechende Lösungen erarbeiten, merkte Neumayer an. Der Ausbau der West-Austria-Gasleitung („WAG-Loop“) soll bis 2027 realisiert sein. Diese Pipeline war aber bereits 2022 am Limit.

Kritik an Gasspeicherumlage

Zwar sei ein rascher Ausstieg aus der Gasabhängigkeit geboten, sagte Kopf, aber das müsse ohne Verlust der Wettbewerbsfähigkeit erfolgen. Vor allem müsse sich Österreich gegen die von Deutschland verhängte Gasspeicherumlage wehren, die den Gasgroßhandelspreis um sieben Prozent verteuere.

Diese Umlage sei rechtswidrig, so Kopf, und verteuere über die Merit-Order auch den Strompreis. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) müsse daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstoßen, merkte der WKO-Generalsekretär an. Denn nicht nur Deutschland sei auf die Idee mit der Gasspeicherumlage gekommen, auch Italien habe eine ähnliche Abgabe in Betracht gezogen. Dort gebe es aktuell jedoch eine Nachdenkphase.