Kroatien: Präsident darf bei Parlamentswahl nicht antreten

Das kroatische Verfassungsgericht hat Staatspräsident Zoran Milanovic eine Kandidatur bei der Parlamentswahl im April untersagt.

Der Staatspräsident könne sich während der Ausübung seines Amtes nicht an politischen Aktivitäten einer politischen Partei beteiligen, teilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Miroslav Separovic, heute laut kroatischen Medienberichten mit. Nur bei einem sofortigen Rücktritt sei eine Kandidatur möglich. Milanovic lehnte das aber bisher ab.

Der kroatische Staatspräsident Zoran Milanovic
IMAGO/Pixsell/Slavko Midzor

Die Teilnahme des Präsidenten am Wahlkampf sei unvereinbar mit seiner verfassungsmäßigen Stellung und seinen Befugnissen sowie mit der Gewaltenteilung. Der Präsident dürfe weder auf einer Wahlliste stehen noch sich in irgendeiner Weise am Wahlkampf beteiligen.

Milanovic wollte erst bei Wahlsieg zurücktreten

Um kandidieren zu können, muss Milanovic laut Separovic unverzüglich zurücktreten. Interimistisch würde dann der rechtsgerichtete Parlamentspräsident Gordan Jandrokovic die Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen. Jandrokovic gehört dem regierenden Kroatischen Demokratischen Bund (HDZ) von Ministerpräsident Andrej Plenkovic an, den Milanovic bei der Wahl ablösen möchte. Das Höchstgericht traf seine Entscheidung mit neun zu zwei Stimmen.

Der frühere Ministerpräsident hatte am Freitag kurz nach der Festlegung des Wahltermins angekündigt, bei der Parlamentswahl am 17. April als Spitzenkandidat für die oppositionellen Sozialdemokraten (SDP) anzutreten. Er will das Präsidentenamt während des Wahlkampfes weiter ausüben und erst im Falle eines Wahlsieges zurücktreten.

Milanovic bezeichnete in einer Reaktion das Verfassungsgericht als eine „Gangsterbande“. Die Entscheidung sei ein „Putsch“, sagte der Präsident laut Medien. „Das muss bei den Wahlen geklärt werden. Am Ende werde ich Regierungschef sein, aber ich werde dieser Bande nicht sagen wie“, so Milanovic.