Hygiene Austria: BWB will Strafe für Lenzing und Palmers

Im Zusammenhang mit der Gründung des Schutzmaskenherstellers Hygiene Austria im Frühling 2020 durch Lenzing und Palmers hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun Strafen für die beiden Gründungsunternehmen beantragt. Der Grund: Der Zusammenschluss sei bereits vor der Anmeldung der Hygiene-Austria-Gründung erfolgt, schrieb die BWB heute.

Gegen Lenzing beantragte die Behörde eine Strafe in Höhe von 75.000 Euro, gegen Palmers wurde eine „angemessene Geldbuße“ beantragt.

Zusammenschluss wohl bereits vor Prüfung

Laut BWB hatten Palmers und Lenzing am 12. Mai 2020 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens angekündigt. Diese wurde mangels wettbewerblicher Bedenken mit 26. Mai 2020 freigegeben.

Durch eine parlamentarische Anfrage sei die Behörde jedoch darauf aufmerksam geworden, dass der Zusammenschluss wohl bereits vor der Anmeldung und der abgeschlossenen Prüfung durch die BWB vollzogen worden sei. Denn die Unternehmen seien bereits vorher medial und öffentlich so aufgetreten, als ob der Zusammenschluss bereits erfolgt sei.

Palmers bestreitet diesen Sachverhalt, Lenzing hingegen nicht. Die Kooperation Lenzings mit der BWB wurde als mindernder Umstand berücksichtigt, die BWB beantragt für das Unternehmen daher eine Strafe von 75.000 Euro. Für Palmers wurde hingegen eine „angemessene Geldbuße“ beim Kartellgericht beantragt.

Masken aus China verkauft

Hygiene Austria wurde im Frühling 2020 von Palmers und Lenzing als Gemeinschaftsunternehmen zur Produktion von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP2-Schutzmasken gegründet. Mittlerweile ist Palmers Alleineigentümerin des Unternehmens, das im Jänner 2024 Insolvenz angemeldet hat.

In den Jahren 2021 und 2022 erschütterte der FFP2-Maskenskandal das Unternehmen. Denn nach außen präsentierte sich die Hygiene Austria als Unternehmen mit Produkten „made in Austria“ und erhielt umfangreiche Staatsaufträge. Später wurde jedoch bekannt, dass teilweise Masken aus China verkauft wurden.