Nationalrat beschließt Besserungen für Denkmalschutz

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grünen ist gestern im Nationalrat die Reform des Denkmalschutzgesetzes beschlossen worden. Das Bundesdenkmalamt erhält mehr Gewicht: Das Amt wird etwa in einem rascheren Verfahren Gebäudeensembles gesammelt unter Schutz stellen können. Außerdem sieht das Gesetz eine deutliche Aufstockung der Fördermittel für Denkmalschutz vor. Neu ist auch eine „besondere Erhaltungspflicht“.

Vorgesehen ist darüber hinaus, die Bestimmungen über das Ausfuhrverbot von Kulturgütern zu adaptieren, die Haftungsregelungen zu überarbeiten und archäologische Funde besser zu schützen. Ebenso soll die UNESCO-Welterbekonvention künftig stärker berücksichtigt werden.

Erhöhung der Gelder für Denkmalerhalt

Die „besondere Erhaltungspflicht“ soll verhindern, dass Eigentümer von Baudenkmälern diese über lange Zeiträume verfallen lassen, um letztlich einen Abriss durchsetzen zu können. Zudem soll die Unterschutzstellung von Ensembles erleichtert werden.

Mit der Neufassung der Haftungsregeln will man erreichen, dass bisher aufgrund unklarer Haftungsfragen gesperrte Denkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich werden. Aufdotiert werden die Gelder für den Denkmalerhalt, die ab 2025 um zehn Millionen jährlich erhöht werden.

Grünen-Kunststaatssekretärin Andrea Mayer hob den Anstieg des Förderbudgets hervor, das 2023 noch bei 15 Millionen Euro gelegen sei, heuer auf 21 Millionen erhöht wird und ab 2025 bei 25 Millionen liegt. „Das ist eine Steigerung um zwei Drittel innerhalb von zwei Jahren.“ Es handle sich um einen „Meilenstein“ und weise den Weg in die Zukunft.

SPÖ und NEOS dagegen, FPÖ dafür

Ein Nein kam von Teilen der Opposition. SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass das Gesetz „nicht im Jahr 2024 angekommen“ sei. Die Hauptkritik lautete, dass die Stakeholder „überhaupt nicht“ eingebunden worden seien – es sei weder mit der Wissenschaft noch mit Vereinen gesprochen worden – „mit niemandem“.

Auch NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter verwies darauf, dass die vorgesehenen Summen viel zu niedrig dotiert seien. „Sechs Millionen heuer und zehn Millionen ab 2024. Das ist nur eine ‚Tröpferlförderung‘“. Daher gebe es keine Zustimmung von NEOS. Zustimmung kam von der FPÖ, auch wenn diese bereits im Vorfeld nicht alle ihre Forderungen erfüllt sah.

Einstimmig unterstützt wurde ein (unverbindlicher, Anm.) Entschließungsantrag an die Bundesregierung mit dem Ziel, eine Strategie für den Erhalt des historischen österreichischen Eisenbahnerbes zu entwickeln und intensive Gespräche über Akutmaßnahmen zur Verhinderung des weiteren Verfalls von unter Denkmalschutz stehenden Schienenfahrzeugen zu führen.