Neuregelung gegen „Angstschnitte“ von Bäumen beschlossen

Wer durch einen fallenden Ast verletzt wird, muss künftig beweisen, dass der für den Baum Verantwortliche seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Diese Neuregelung, über die ORF.at bereits vor einem Monat berichtet hat, wurde heute im Nationalrat einstimmig beschlossen.

Bisher galt eine Beweislastumkehr: Der Besitzer musste beweisen, alles richtig gemacht zu haben, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ausführte. Weniger Bäume sollen durch die Neuregelung, die außerhalb von Wäldern gilt, „Angstschnitten“ zum Opfer fallen.

Es handle sich dabei um eine „faire Lösung für Menschen und Bäume“, sagte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Bisher habe es im Haftungsrecht keine eigene Regelung für Bäume gegeben, daher habe man sich an Gebäuden orientiert, erklärte sie. Die Gebäudehaftung passe aber „nicht zu einem lebendigen Ding wie einem Baum“, sagte Michaela Steinacker (ÖVP).

Bei der Ermittlung der Schuld ist künftig auch der Standort relevant: So gebe es etwa höhere Sorgfaltspflichten, wenn sich ein Baum in der Nähe eines Spielplatzes befindet, so Zadic. Bisher wurden Bäume oft aus Angst vor Strafen flächendeckend gefällt, selbst wenn das aus Sicherheitsaspekten gar nicht erforderlich gewesen wäre.