General wegen SPÖ-Nähe bei Postenvergabe diskriminiert

Der als SPÖ-nahe geltende Generalleutnant Karl Schmidseder hat vor der Bundesgleichbehandlungskommission recht bekommen, nachdem er für einen Topjob im Verteidigungsministerium nicht berücksichtigt worden war.

Grund für die Nichtberücksichtigung sei „seine (sozialdemokratische) politische Einstellung“ gewesen, zitierte die „Presse“ aus dem Gutachten, das auch den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vorliegt.

Ausschreibung gezielt formuliert

Vom Dienstgeber sei bereits zum „Zeitpunkt der Ausschreibung ein Kandidat mit ÖVP-Nähe favorisiert worden“, schreibt die Kommission. Durch die Ausgestaltung der Ausschreibung habe das Verteidigungsministerium sichergehen wollen, „dass dieser auch Erfolg mit seiner Bewerbung hat“.

Schmidseder, der unter Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) Kabinettschef war, hatte sich so wie zwei Zivilisten und ein weiterer Militär um den zivilen Posten des Generaldirektors für Verteidigungspolitik beworben.

Grundsätzlich gibt es beim Bundesheer zivile und militärische Posten. Zivilisten können sich für die militärischen nicht bewerben, umgekehrt dagegen ist es möglich und auch immer wieder Praxis. Wenn ein Soldat einen zivilen Posten bekommt, muss er allerdings die „Uniform ausziehen“. Dazu war Schmidseder offenbar bereit.

Kommission bestätigt „unsachliche Vorauswahl“

Im Bewerbungsverfahren für den Generaldirektorposten wurden aber nur die Zivilisten bewertet. Das Ministerium argumentiert laut „Presse“, dass die Möglichkeit für Militärs, sich auf einen zivilen Posten zu bewerben, bei hohen Posten wie jenem des Generaldirektors nicht gelte, was gängige Praxis gewesen sei. Den Job bekam daraufhin Arnold Kammel, der damals Kabinettschef von Tanner war.

Schmidseder wandte sich daraufhin an die Bundesgleichbehandlungskommission. Diese hielt nun laut „Presse“ fest, dass das Verteidigungsressort eine „unsachliche Vorauswahl“ getroffen habe. Dass Schmidseders Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, „stellt eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung dar“. Der Fall liege nun beim Bundesverwaltungsgericht, weil Schmidseder die vom Verteidigungsressort angebotene Entschädigung zu gering sei.