Nehammer „Rechtsbrecher“: Für OGH „zulässige Kritik“

Anwalt Wilfried Embacher, der im Zusammenhang mit der Abschiebung der zwölfjährigen Tina nach Georgien den damaligen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) einen „Rechtsbrecher“ genannt und dafür von der Rechtsanwaltskammer eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hatte, hat nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) als Disziplinargericht recht bekommen. Der OGH sieht die Äußerung als „zulässige Kritik“, wie aus dem von Embacher via X (Twitter) veröffentlichten Erkenntnis hervorgeht.

Embacher hatte die georgische Familie, die Ende Jänner 2021 abgeschoben wurde, im fremdenrechtlichen Verfahren vertreten. Gegenüber Medien hatte er danach Nehammer als „Rechtsbrecher“ tituliert. Der Anwalt hatte sich darüber empört, dass der damalige Innenminister der Mutter der Zwölfjährigen die Schuld an der Situation gab.

Der Anwalt wurde daraufhin vom Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer wegen Verstoßes gegen die Rechtsanwaltsordnung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt, weil er mit seinem Benehmen die Ehre und Würde des Standes verletzt habe. Dagegen berief Embacher beim OGH als Disziplinargericht. Der OGH fungiert in Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte als letzte Instanz.

Seine Äußerung sehe der OGH „im konkreten Fall vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt“, twitterte Embacher: „Auch einem Rechtsanwalt steht dieses Recht zu, wenn er sich mit seiner Kritik im Rahmen des Gesetzes hält und sie sachlich, ohne beleidigendes Beiwerk vorträgt.“