Nationalrat: Keine Senkung der Strafmündigkeit

In der gestern Abend zu Ende gegangenen Sitzung des Nationalrats ist ein Antrag auf Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ohne Mehrheit geblieben. Die Freiheitlichen, die die entsprechende Gesetzesänderung eingebracht hatten, fanden keine Unterstützer für die Initiative.

Nur 20 Freiheitliche stimmten bei eigenem Antrag ab

Abgestimmt worden war namentlich, also mit Gang zur Urne, und das auf Antrag der Freiheitlichen. Allerdings zeigte sich beim Ergebnis, dass nur 20 der 30 FPÖ-Abgeordneten teilgenommen hatten. Das wiederum rief den ÖVP-Parlamentsklub auf den Plan. Gegenüber der APA interpretierte man das am Abend dahingehend, dass der freiheitliche Klub nicht hinter seinem Fraktionschef Herbert Kickl stehe.

Die FPÖ hatte es in der anschließenden Debatte dann noch einmal mit einem (unverbindlichen) Entschließungsantrag gleichen Inhalts versucht. Auch da blieben die Freiheitlichen allein. Bei der Abstimmung votierten dann überhaupt nur noch acht gerade anwesende FPÖ-Mandatare für die Vorlage.

Argumentiert wurde das Anliegen der FPÖ mit der Schwere von Taten wie Raub, Mord und Vergewaltigung. Die Gesellschaft müsse hier reagieren, meinte Justizsprecher Harald Stefan: „Wir können nicht sagen, wir schauen weg.“ Generalsekretär Michael Schnedlitz machte für entsprechende Taten dann ganz explizit Jugendliche verantwortlich, die 2015 mit der Flüchtlingswelle ins Land „hereingeklatscht“ worden seien: „Wer alt genug ist zu morden, zu vergewaltigen, ist alt genug eingesperrt zu werden.“

OÖP: FPÖ-Antrag einseitig

Die ÖVP hatte ja zuletzt in Person von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) selbst eine Absenkung der Strafmündigkeit diskutiert. Justizsprecherin Michaela Steinacker nannte den FPÖ-Antrag am Donnerstag zu einfach und einseitig: „Was wir tun ist der Diskurs mit Experten.“ Man werde sich überlegen müssen, mit welchen Begleitmaßnahmen eine Absenkung der Strafmündigkeit einhergehen müsste.

Beim letzten Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen wurde ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nicht militärische Bedrohungen. Das Abkommen aus dem Jahr 2022 soll es ermöglichen, die gemeinsame Staatsgrenze zu überfliegen, um etwa ein verdächtiges Luftfahrzeug an die Fliegerkräfte des jeweiligen Nachbarstaates sicher zu „übergeben“ und die diesbezüglichen Reaktionsmöglichkeiten und -zeiten zu verbessern. Maßnahmen gegen militärische Bedrohungen sind ausdrücklich nicht umfasst.

Die nächste Plenarsitzung ist für den 17. April angesetzt.